Karlsruhe | Die Klagen und Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Donnerstag hervor. Als eingetragener Verbrauchschutzverband habe die DUH eine Klagebefugnis.

Demnach darf sie Wettbewerbsverstöße abmahnen und mithilfe von Klagen durchsetzen. In der Vergangenheit war der Umwelthilfe häufiger vorgeworfen worden, lediglich ein „Abmahnverein“ zu sein. Der Verein hatte die Vorwürfe immer wieder vehement zurückgewiesen. Konkret ging es in dem jetzt verhandelten Fall um eine Auseinandersetzung zwischen der DUH und einem Autohändler.

Autor: dts