Düsseldorf | Vom 13. bis zum 22. Juli 2012 fand in Köln ein „No Border Camp“ statt. Im Fokus des Treffens stand der Düsseldorfer Flughafen, der sich zu einem wichtigen Abschiebe-Flughafen in Deutschland entwickelt. Die Polizei sprach in dem Zusammenhang ein Verbot für ein Protestcamp in Düsseldorf aus, das besagt, dass Asylsuchende und Flüchtlingsaktivisten nicht zelten dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Demonstranten aktuell Recht, die gegen das Verbot geklagt hatten.

Allerdings legten die Richter fest, dass maximal zwei Menschen dort übernachten dürfen und beschränkten die maximale Größe des Zelts auf neun Quadratmeter. Zuvor hatten das Gericht einen Vergleichsvorschlag gemacht, den die Polizei aber ablehnte. Die Genehmigung für die Versammlung am Johannes-Rau-Platz läuft noch bis zum 6. August.

Autor: dapd;hh
Foto: Foto: Olaf Staschik/dapd