Karlsruhe | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen der Ermittlungen gegen die rechtsterroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) einen weiteren Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Unterstützer aufgehoben.

Wie der BGH heute mitteilte, wurde André E. aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, entschieden die Richter in Karlsruhe. Der Beschuldigte soll an der Produktion eines Bekennervideos der Zwickauer Terrorzelle mitgewirkt haben. Laut Staatsanwaltschaft verfüge André E. als Fachinformatiker über die nötigen EDV-Kenntnisse, die es braucht einen solchen Film zu erstellen. Der Bundesgerichtshof hingegen erklärte, dass auch „ein interessierter Laie“ den Film geschnitten haben könnte.

In Haft befinden sich nun nur noch die Hauptverdächtige Beate Z. und Ralf W.

Autor: dts