Aachen | Eine Narkoseärztin aus Aachen muss für den Mord an ihrem rund 50 Jahre älteren Ehemann mit einer lebenslangen Haftstrafe büßen. Das Landgericht Aachen verurteilte die frühere Prostituierte heute wegen Mordes. Die 36-Jährige hatte gestanden, ihren 85 Jahre alten Ehemann mit einer Überdosis Morphium getötet zu haben. Sie habe die Wehrlosigkeit ihres Mannes spontan genutzt und ihn bewusst ermordet, urteilten die Richter. Die Verteidigung hatte auf Totschlag in einem minder schweren Fall plädiert und will in Revision gehen. Das Gericht verhängte zudem ein lebenslanges Berufsverbot.

Es war wie in einem Film: Der Rentner hatte die noch junge Frau vor Jahren als Freier auf dem Straßenstrich kennengelernt und sie aus der Szene geholt. Dank seiner Unterstützung kam sie von ihrer Drogenabhängigkeit los, in die sie im jugendlichen Alter geraten war, machte den Schulabschluss und schloss erfolgreich eine Ausbildung zur Ärztin ab. Als sie sich wegen eines neuen Freundes von dem Senior trennen und eine Stelle in Süddeutschland annehmen wollte, räumte er die gemeinsamen Konten und ließ ihre Scheckkarte für ein Konto einziehen.

Bei einem Streit im Februar 2011 eskalierte die Situation. „Sie hat sich innerhalb von Sekunden entschieden, ihren Ehemann zu ermorden“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Nohl. Die Arg- und Wehrlosigkeit ihres alten Mannes habe sie ausgenutzt und „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ gehandelt. In der Mordnacht habe sie „in wenigen Sekunden nicht nur sein Leben, sondern auch alles das, was sie sich bis dahin in anerkennenswerter Weise erarbeitet hatte, zerstört“. An der zwanzigfach tödlichen Dosis Morphium, die ihm seine Frau gespritzt hatte, starb der Mann innerhalb weniger Minuten. Am Tag vor ihrer Verurteilung hatte die Angeklagte Reue gezeigt. „Hohes Gericht, der Tod meines Mannes, an dem ich Schuld habe, tut mir unsagbar leid. Ich bin bereit, dafür zu büßen“, hatte sie am Montag in ihrem Schlusswort gesagt.

Staatsanwaltschaft forderte Höchststrafe

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte den Ehemann ermordet, weil dieser ihr den Geldhahn zugedreht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord aus Habgier plädiert, eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Höchststrafe gefordert. Der Rechtsanwalt der Ärztin, Reinhard Birkenstock, hatte die Tat hingegen als spontan geschildert. Seine Mandantin habe „nach den erniedrigenden Beschimpfungen ihres herrschsüchtigen Ehemannes“ in völliger Wut gehandelt.

Autor: Wolfgang Schumacher/ dapd | Foto Hugo Berties/ fotolia