Berlin | Einige Bundesländer wollen schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern droht künftig im Extremfall die Zwangseinweisung – etwa in Kliniken, eine Erstaufnahmeeinrichtung oder auf das Gelände einer Jugendarrestanstalt, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eigene Recherchen. Schon jetzt gibt es demnach Länder, in denen die Polizei solche Personen aufgrund eines richterlichen Beschlusses in Krankenhäusern oder anderen Gebäuden unterbringt.

So sollen in Baden-Württemberg bald zentrale Einrichtungen für wiederholte Quarantänebrecher bereitstehen. „Diese Absonderungsplätze werden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert“, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. Man habe dafür nun zwei Kliniken im Land gefunden.

Schleswig-Holstein will Quarantänebrecher schon in den kommenden Wochen auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde unterbringen, teilte der Landkreistag mit. Dort entsteht eine vom Kreis betriebene Einrichtung. Zuvor gebe es gewöhnlich eine „Gefährderansprache“, unter Anwesenheit der Polizei.

Brandenburg plant derzeit eine Zentralstelle für Quarantänebrecher in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Bislang werden diese in einem Krankenhaus oder „einer geeigneten Einrichtung“ untergebracht, wie das Sozialministerium mitteilt. In Sachsen wird laut Sozialministerium „derzeit ein Unterbringungsobjekt (Landesliegenschaft)“ errichtet.

Es sei gut erreichbar und für medizinische Versorgung und polizeiliche Bewachung geeignet. Aktuell bringe man Quarantänebrecher „in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft“ unter. Die anderen Länder haben keine zentralen Einrichtungen für Quarantänebrecher. Bayerns Gesundheitsministerium teilte mit, meist gelinge es, Bürger „durch nachdrückliche Belehrung“ zum Einlenken zu bewegen und indem man auf „Zwangsabsonderung und Bußgeld“ hinweise. Als letztes Mittel blieben Zwangseinweisungen in Kommunen, etwa in „abgeschlossene Krankenhäuser oder abgeschlossene Teile von Krankenhäusern“. Berlins Gesundheitsverwaltung schließt Zwangseinweisungen nicht aus, „zum Beispiel auch in einem Krankenhaus“. Hamburgs Sozialbehörde teilte mit, komme es zu Zwangseinweisungen, stünden Möglichkeiten bereit. So halten es auch andere Länder. Hessen hat seine Einrichtung wegen geringen Bedarfs geschlossen.

Autor: dts