Codex Theodosianus im Herbst im Museum Kolumba zu sehen

Köln | Es ist der älteste erhalten gebliebene datierbare materielle Beweis für die Existenz jüdischen Lebens in Köln und dem deutschen Sprachraum überhaupt und der Ausgangspunkt für die die Veranstaltungen „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ in diesem Jahr: ein Dekret in Gesetzesform von Kaiser Konstantin aus dem Jahr 321, in dem dieser, auf eine Anfrage des Kölner Stadtrates hin, erlässt, dass Juden in den Provinzstädten des römischen Reiches die Funktion von Stadträten ausüben dürfen.

Was eben beweist, dass es bereits im Jahr 321 in Köln so etwas wie eine jüdische Gemeinde gegeben haben muss, deren Mitglieder so angesehen oder so wohlhabend waren, dass man sie gerne in den Rat der Stadt berufen oder verpflichten wollte.

Die älteste erhalten gebliebene Fassung dieses kaiserlichen Dekrets ist eine Abschrift aus dem 6. Jahrhundert, die sich in einer spätantiken lateinischsprachigen Gesetzessammlung, dem Codex Theodosianus, befindet, und heute in der Vatikanischen Bibliothek in Rom aufbewahrt wird. Vom oströmischen Kaiser Theodosius II (408-450) in Auftrag gegeben und 438 vollendet, sollte der Codex Theodosianus die Grundlage für eine einheitliche Rechtsauslegung sowohl im west- als auch im oströmischen Reich bilden. Ein spätantiker Vorläufer des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn man so will.

Wie das Erzbistum Köln bekannt gibt, verleiht die Bibliotheca Apostolica Vaticana – auf eine Bitte des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki hin, wie es heißt – die Handschrift nun nach Köln. Die Seiten des Folio-Bandes sollen im Herbst in der Ausstellung „321 – 2021: 1700 Jahre jüdisches Leben“ im Museum Kolumba zu sehen sein. Die Ausstellung, vom Museum Kolumba und dem LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier (MiQua) organisiert, soll von September 2021 bis August 2022 stattfinden.

Autor: Von Christoph Mohr