NRW | Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben erklärt die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstandes und Schutzes zum 1. Mai vornehmen zu können. Gottesdienste sollen ab Mai wieder unter Berücksichtigung der Öffentlichkeit stattfinden können.

Die Landesregierung NRW hat als einziges Bundesland Gottesdienste nicht verboten. Für die Landesregierung ist die Selbstverpflichtungserklärung auf den Verzicht von Versammlungen und Religionsausübung ausreichend gewesen.

In den letzten Tagen erhielt die Landesregierung Konzepte von den Religionsgemeinschaften, nach Gesprächen zwischen Ministerpräsident Armin Laschet und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten von NRW Dr. Joachim Stamp mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, über die Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste. Diese Konzepte sehen vor wie Gottesdienste abgehalten werden können unter Beachtung des Infektionsschutzes.

Auf Grundlage der vorgestellten Konzepte und Maßnahmenkatalog, sieht die Landesregierung eine bestehende Möglichkeit, dass Gottesdienste ab Mai wieder mit Beteiligung der Öffentlichkeit abgehalten werden können.

Autor: Tyler Kabon