Köln | Nachdem die Kölner Polizei einen geplanten islamkritischen „Abendspaziergang“ des Kölner Pegida-Ablegers „Kögida“ durch die Kölner Innenstadt am kommenden Mittwoch untersagt und lediglich eine Standkundgebung in der Komödienstraße in der Nähe des Andreas-Klosters genehmigt hat, haben die Verantwortlichen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Als Beginn und Ende des so genannten „Abendspazierganges“ war jeweils der Bahnhofsvorplatz vorgesehen. Mehrere Kölner Bündnisse hatten daraufhin größere Gegenversammlungen rund um den Kölner Dom angemeldet.

Nach einem Kooperationsgespräch mit dem Kögida-Verantwortlichen habe das Polizeipräsidium Köln in seiner Eigenschaft als Versammlungsbehörde entschieden, dass die Versammlung in Form einer stationären Kundgebung durchgeführt werden solle, so die Polizei Köln schriftlich.

Inzwischen haben die Verantwortlichen hinter der Kögida-Veranstaltung am Mittwoch in einem Eilverfahren Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Gericht bestätigte gegenüber report-K, die Klage sei am Montag gegen 15:00 Uhr eingegangen und liege dem zuständigen Richter bereits vor.

Autor: dd
Foto: Blieb während der ersten „Kögida“-Demo demonstrativ dunkel: der Kölner Dom.