Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Christoph Meinerz, Pressesprecher des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW: Verboten ist der Verkauf nikotinhaltiger Liquids, also der Kartuschen, Kapseln, Patronen mit Nikotin als Inhalationsstoff für den Betrieb einer E-Zigarette. Die so genannten Liquids mit Nikotin fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht. Wird eine E-Zigarette mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt, erfüllt die E-Zigarette die Funktion als Applikator eines Arzneimittels und fällt damit unter das Medizinproduktegesetz.

Weshalb fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.

Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler E-Liqudis und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie heute (16.12.2011) die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Wird jetzt flächendeckend in Nordrhein-Westfalen kontrolliert, ob illegale E-Zigaretten und illegale E-Liquids verkauft werden?
Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.

Die herkömmliche Zigarette ist gesundheitsgefährdend. Trifft das auf die nikotinhaltige E-Zigarette auch zu?
Schäden für die Gesundheit können auch bei der E-Zigarette nicht ausgeschlossen werden.

Ist denn das Inhalieren von nikotinfreien Stoffen durch die E-Zigarette unbedenklich?
Davon können wir derzeit nicht ausgehen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist beispielsweise darauf hin, dass bei der elektrischen Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.

Gilt das gesetzliche Rauchverbot auch für E-Zigaretten?
Gegenwärtig ist noch nicht hinreichend belegt, ob durch den bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehenden Dampf auch Personen gefährdet sind, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der elektrischen Zigarette aufhalten. Angesichts dieser Sachlage wird die Nutzung der elektrischen Zigarette in Nichtraucherbereichen derzeit für sehr bedenklich gehalten. Bis auf Weiteres wird deshalb der Gebrauch von E-Zigaretten in Räumen, in denen nach dem Nichtraucherschutz Nordrhein-Westfalen ein Rauchverbot gilt, als nicht zulässig betrachtet.

Das Geschäft mit der E-Zigarette
Laut dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, zeigte sich die Ministerin, auf Grund der momentan eher prekären Lage der E-Zigarette, ebenfalls über die Eröffnung jener Ladenlokale besorgt, die überwiegend E-Zigaretten und dementsprechendes Zubehör verkaufen. „Angesichts der vielen Fragezeichen und der rechtlichen Situation kann ich allen Menschen nur abraten, ihre wirtschaftliche Existenz darauf zu gründen. Viel Zeit und Geld könnten fehlinvestiert werden, so die Ministerin.

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