Foto des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln, August 2008. | Pressefoto: Bundesamt für Verfassungsschutz.

Köln | dts | Der Verfassungsschutz stuft die Jugendorganisation der AfD, die sogenannte „Junge Alternative“ (JA), als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. In der Verdachtsfallbearbeitung hätten sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erhärtet, teilte das Bundesamt am Mittwochmittag mit. Zusätzlich wurden das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und der Verein „Ein Prozent e.V.“ genauso klassifiziert.

Die Positionen dieser Organisationen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestünden „keine Zweifel mehr“, dass diese drei „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgten, hieß es weiter. Ferner widerspreche das „in Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA“ dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und sei geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.

Die sogenannte „Junge Alternative“ propagiere ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht und ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliere. Weiterhin stelle die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migranten ein „zentrales und beständiges Thema“ der Verlautbarungen der JA und ihrer Mitglieder dar. Die Jugendorganisation der AfD war im Januar 2019 als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft worden.

rs