Köln | red, dts | 26 Menschen liegen in den Kölner Kliniken mit einer Corona-Erkrankung auf Intensivstationen. Die Kölner Inzidenz liegt unter dem NRW und Deutschland-Durchschnitt. So viel Impfstoff wurde in Deutschland bestellt und aktuelle Informationen zur Corona-Lage und -Debatte.

Die Corona-Lage in Köln

In NRW liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit bei 506,9 und ist leicht abgesunken. Die Kölner Inzidenz liegt unter dem Landesdurchschnitt mit 474,9 und stieg leicht an. Aktuell sind in Köln 10.800 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Diese Zahlen erfassen nur die Infizierten, die den Behörden bekannt sind. Am gestrigen Mittwoch, 27. Juni, gab es 538 laborbestätigte Corona-Neuinfektionen in Köln. Eine Tendenz lässt sich nicht darstellen, da unklar ist wie valide und tagesgenau die aktuell gemeldeten Zahlen sind. In Köln verstarb gestern niemand im Zusammenhang mit dem Coronavirus. In Köln werden aktuell 26 Patient:innen mit einer Virusinfektion intensivmedizinisch betreut und davon 7 beatmet. Diese Zahlen stammen aus dem DIVI-Intensivregister.

RKI meldet 104126 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz sinkt auf 630,4

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 104.126 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 24 Prozent oder 32.498 Fälle weniger als am Donnerstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 652,0 auf heute 630,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 1.821.100 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 52.900 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 157 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 754 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 108 Todesfällen pro Tag (Vortag: 111).

Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 143.702. Insgesamt wurden bislang 30,7 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

Kommunalverbände fordern Nachbesserungen bei Corona-Testverordnung

Die Kommunalverbände haben Nachbesserungen bei der seit einem Monat geltenden Corona-Testverordnung gefordert. „Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist insbesondere beim Thema der Betrugskontrollen noch Nachbesserungsbedarf bei der Testverordnung“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). „Es wäre besser gewesen vor Inkrafttreten die Möglichkeit der Plausibilitätskontrollen durch das RKI zu prüfen“, hob er hervor.

„Wir sehen im Übrigen ganz klar die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht Stichprobenkontrollen bei den privaten Testzentren durchzuführen.“ Landsberg sieht bei Betrugsfällen die Behörden in der Pflicht: „Sofern der Verdacht eines Betrugs besteht, ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden diesem Verdacht auch nachzugehen.“ Weiter sagte er: „Die Kommunen unterstützen hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten natürlich weiterhin die zuständigen Behörden, aber es muss klar sein, dass die Kontrolle der Testzentren im Hinblick auf Betrug keine kommunale Aufgabe ist.“

Der Verbandschef forderte eine bessere Kommunikation zwischen den Ämtern: „Notwendig ist hier ferner die Kommunikation zwischen Gesundheitsämtern, Kassenärztlichen Vereinigungen, RKI und Strafverfolgungsbehörden zu verbessern um Verdachtsfälle direkt prüfen zu können, auch wenn beispielsweise ein Testzentrum wegen Verstößen gegen Hygieneregeln auffällt.“ Der Deutsche Städtetag sieht bei der Testverordnung ebenfalls noch offene Fragen und forderte die Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests. „Die momentane Strategie mit weniger kostenlosen Bürgertests wirft mehr Fragen auf, als sie Nutzen bringt“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Verena Göppert, dem RND. „Einige Testzentren haben jetzt ganz geschlossen, andere nur noch mit reduzierten Öffnungszeiten geöffnet“, schilderte sie.

„Bund und Länder sollten Bürgertests deshalb wieder einfach und kostenlos zugänglich machen – und zwar bereits im Herbst.“ Dann sei mit einer neuen Infektionswelle zu rechnen und dann „sollten sich die Menschen wieder leichter testen lassen können“, sagte sie weiter. „So bekommen wir einen realistischeren Überblick über das Infektionsgeschehen.“

Sozialverband besteht auf Schutz von Behinderten bei Corona-Triage

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert im Fall einer sogenannten Triage einen konsequenten Schutz von Menschen mit Behinderung. Zwar begrüße sie, dass der Entwurf für ein neues Triage-Gesetz bei begrenzten Corona-Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen im Fall von Menschen mit Behinderung ein erweitertes Mehraugenprinzip vorsieht, sagte SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). „Dass diese erweiterte Regelung bei Dringlichkeit wiederum nicht gelten soll, ist absurd“, sagte Engelen-Kefer.

„Damit wird die vorherige Regelung grundlegend ausgehebelt und wir sehen die Gefahr, dass die Ausnahme zur Regel wird.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Mitte Juni eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, über die Verbände am Donnerstag in einer Anhörung beraten. Falls es in einer akuten Pandemie-Lage mehr Corona-Intensivpatienten als Behandlungsplätze geben sollte, müsse die Entscheidung darüber, welcher Erkrankte behandelt wird, von zwei qualifizierten Fachärzten einvernehmlich getroffen werden, heißt es in dem Entwurf.

Sind Menschen mit Behinderung betroffen, müsse „die Einschätzung einer weiteren hinzugezogenen Person mit entsprechender Fachexpertise für die Behinderung oder die Vorerkrankung“ hinzugezogen werden. Einschränkend heißt es dann allerdings: Dies gelte nicht, „soweit die Dringlichkeit der intensivmedizinischen Behandlung“ des von der Entscheidung betroffenen Patienten der Beteiligung einer weiteren fachkundigen Person entgegenstehe. Diese Einschränkung bereitet dem Sozialverband Deutschland große Sorgen.

Wenn auf Intensivstation wegen knapper Ressourcen über die prioritäre Behandlung von Patienten entschieden werden müsse, sei immer von einer Dringlichkeit auszugehen, argumentiert der Verband. Damit drohe die Ausnahme zur Regel zu werden. Lauterbachs Entwurf regelt, dass neben einer Behinderung auch Alter, Gebrechlichkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung nicht zu einer Schlechterstellung beim Zugang zu einer Intensivbehandlung führen darf.

Falls es in einer akuten Pandemie-Lage mehr Corona-Intensivpatienten als Behandlungsplätze geben sollte, dürfe die Entscheidung darüber, welcher Erkrankte behandelt wird, „nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden“.

Senioreneinrichtungen kritisieren Teil-Impfpflicht

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) hat ein Fortbestehen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an die Einführung der allgemeinen Impfpflicht gekoppelt. „Entweder man schafft die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab oder man ordnet eine allgemeine Impfpflicht an“, sagte der Vorsitzende Alexander Schraml dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

Er kritisiert, dass die verpflichtende Immunisierung lediglich für medizinischen Berufe besteht.

„Das war und ist ein Skandal.“ Dass ab Oktober nur noch Menschen als vollständig geimpft gelten, die eine Booster-Impfung erhalten haben, sieht Schraml zudem als Verschärfung der Regel an. Er warnt: „Damit besteht die Gefahr, dass uns weitere Beschäftigte verloren gehen beziehungsweise Auszubildende im Herbst nicht übernommen werden können.“

Bundesregierung bestellte bislang 677 Millionen Corona-Impfdosen

Die Bundesregierung hat seit Pandemiebeginn insgesamt 677,4 Millionen Covid-19-Impfdosen bestellt. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium der „Welt“ (Donnerstagausgabe) mit. 557 Millionen davon wurden demnach in der Amtszeit von Karl Lauterbachs (SPD) Vorgänger Jens Spahn (CDU) bestellt.

Seit dem Regierungswechsel Anfang Dezember bestellte Lauterbach demnach weitere rund 120 Millionen Dosen. Dabei handelte es sich um 85 Millionen Dosen von Biontech, 5,3 Millionen von Moderna und 30 Millionen des sogenannten Totimpfstoffs Novavax. Bedenken an der Einkaufspolitik des Ministers kommt aus den Reihen der Ampel-Koalition.

„Zunächst ist festzuhalten, dass ein Mangel an Impfdosen unbedingt zu verhindern ist. Beim Schutz der Bevölkerung darf nicht am falschen Ende gespart werden“, sagte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss. Gleichzeitig sei „aber auch zu vermeiden, dass große Mengen an Impfdosen verfallen“, sagte er der Zeitung.

„Ich erwarte vom Bundesgesundheitsministerium, dass bei weiteren Beschaffungen ein umfangreiches Prognosemodell zur möglichst präzisen Berechnung des Bedarfs zur Anwendung kommt“, so Klein. Dies sei vom Haushaltsausschuss bereits in diesem Frühjahr gefordert worden. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie müsse das Ziel eine „wirksame und wirtschaftliche Impfstoffbeschaffung“ sein.

In den vergangenen zwei Monaten sei „die Gesamtbestellmenge um ca. 11,3 Millionen Covid-19-Impfstoffdosen auf ca. 666,1 Millionen Covid-19-Impfstoffdosen reduziert“ worden, so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Dabei handelte es sich um Dosen des französischen Herstellers Valneva, die Anfang Dezember bestellt und von denen vergangenen Freitag nun zehn Millionen Dosen wieder abbestellt wurden. Hinzu kommen 1,3 Millionen Dosen von Sanofi/GSK, die künftig weniger geliefert werden sollen.