Köln | Am Dienstsitz der Kölner Zollfahnder in Delbrück präsentierten die Zollfahnder und das Hauptzollamt Köln am 8. November einen drei Kilogramm schweren „Goldschatz“ im Wert von über 110.000 Euro, den ein Kurier aus der Türkei nach Deutschland geschmuggelt hat. Außerdem läuft zur Zeit ein Ermittlungskomplex gegen 1.600 Türkei-Urlauber wegen Einfuhrschmuggels diverser Schmuckwaren im Wert von 8,3 Millionen Euro.

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Am 27. August ging dem Zollamt Flughafen Köln/Bonn ein drei Kilogramm schwerer „Goldfisch“ ins Netz. Der türkische Kurier – ausgerüstet mit einer „klassischen“ Schmuggelweste – wollte den Goldschmuck im Wert von 110.000 Euro unbemerkt in die Bundesrepublik Deutschland schmuggeln. Der Plan ging nicht auf, der Mann mit abgelaufenem Reisepass wurde von den Beamten beim Zoll entlarvt. Der Kölner Zoll stellte den Schmuck sicher. Gegen den Kurier, der bereits in der Vergangenheit in kürzester Zeit mindestens 38 mal in die Türkei gereist sei, werde ein Strafverfahren eingeleitet sowie eine Geldstrafe erhoben, informierte Bern Marx vom Fahndungsamt Essen.

So wie dem Kurier geht es jetzt über 1600 Türkei-Urlaubern, die Gold im Gesamtwert von 8,3 Millionen Euro über die Grenze gebracht haben, ohne dieses jedoch ordnungsgemäß zu versteuern. Dabei handele es sich um Waren ab einem Wert von mindestens 15.000 Euro. Was ordnungsgemäß bedeutet, erklärte Gerd Plinz vom Hauptzollamt Köln. Die Kostengrenze für einfuhrabgabenfreie Ware wie Schmuck dürfe den Wert von 430 Euro nicht übersteigen. Bei wem dies der Fall sei, müsse bei der Einreise aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten mit dem Flugzeug den „roten Kanal“ beim Ausgang nutzen und dementsprechend die Ware beim Zoll anmelden, so Plinz weiter.

1.600 Urlauber haben sich nicht daran gehalten. Einige Fälle lagern laut Marx schwerwiegend. So habe eine Urlauberin Goldschmuck in Höhe von 90.000 als Mitbringsel aus der Türkei in ihrem Handgepäck nach Deutschland geschmuggelt. Bei den Urlaubern handele es sich in der Regel um „gutsituierte ältere Menschen“, fügte Marx hinzu.

Im Auftrag der Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Aachen führte die Kölner Fahnder bereits 2012 eine Ermittlung durch, die die Beamten auf einen Kölner Inkasso-Dienstleister aufmerksam machte. Touristen haben den in der Türkei erworbenen Glodschmuck nur teilweise vor Ort bezahlt, der Restbetrag der Rechnung wurde über Inkassobüros abgewickelt. Rund 1.400 Kaufverträge, auf einer CD gespeichert, haben die Fahnder in dem Kölner Inkassobüro gefunden.

Gerd Plinz vom Hauptzollamt Köln wies auf die Risiken bei der Einfuhr von Goldschmuck aus Urlaubsländern hin: „Wer die Wertgrenze überschreitet, muss an den Zoll eine Abgabengebühr entrichten.“ Diese liege bei Goldschmuck bei 2,5 Prozent. Heinz Krichel, vom Hauptzollamt Aachen warnte vor den „erheblichen und unangenehmen Konsequenzen.“ Wer sich nicht daran halte, mache sich strafbar. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung liege dann vor. Folgen können, so Krichel, eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft mit anschließender Gerichtsverhandlung sein.
In dem vorliegenden Ermittlungskomplex liegt die Summe der Abgabenhinterziehung laut Zollamt bei 1,8 Millionen Euro.

Autor: Nelli Morkel
Foto: Der Goldschmuggler hatte rund drei Kilogramm „Hüftgold“ in seiner Smuggelweste, den die Zollfahnder sichergestellt haben.