Das Hintergrund-Symbolbild zeigt eine prorussische Demonstration am 4. September 2022 in Köln

Köln | Im Mai 2022 meldete eine Frau eine pro-russische Demonstration in Köln an. Im Rahmen eines Interviews äußerte die Frau unter anderem, dass Russland kein Aggressor sei und helfe den Krieg in der Ukraine zu beenden. Jetzt verurteilte Sie das Amtsgericht Köln wegen dieser Äußerung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro, in Summe 900 Euro. Bei einer Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht Köln ordnet die russische Invasion in die Ukraine vom 24. Februar 2022 als ein Verbrechen der Aggression nach § 13 VSTGB ein. Damit ist dies eine Katalogstraftat im Sinne des § 140, Nr. 2 StGB. Mit ihrer Äußerung habe die Angeklagte das Aggressionsverbrechen öffentlich gebilligt. Die Frau handelte nach Einschätzung des Gerichts vorsätzlich. Ihre Aussagen seien geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Die Äußerung der Frau sei zudem vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG strafbar, da diese nicht schrankenlos gelte, sondern ihre Grenze in den allgemeinen Gesetzen finde.

Da die Frau nicht vorbestraft ist wurde dieser Umstand vom Gericht als strafmildernd angesehen. Allerdings stellte das Gericht auch eine Strafverschärfung durch die hohe Reichweite ihrer getätigten Äußerung fest.

Amtsgericht Köln, AZ. 523 Ds 38/23

ag