Köln | Das Amtsgericht Köln hat die Femen-Aktivistin Josephine W., die während des Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom am 25. Dezember des Vorjahres weitestgehend unbekleidet auf den Hauptaltar gesprungen war, wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 25.12.2013 den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner an seinem 80. Geburtstag im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst vor rund 1.200 Gottesdienstbesuchern absichtlich und in grober Weise gestört habe. Das Gericht wendete in seiner Entscheidung das Erwachsenenstrafrecht an. Die Angeklagte war zur Tatzeit 20 Jahre alt.

Nach längeren Plädoyers vonseiten der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von 80 Tagessätzen gefordert hatte, sowie vonseiten der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert und das Recht auf Meinungsfreiheit hervorgehoben hatte, sei das Gericht nach rund eineinhalbstündiger Verhandlung zu seinem Urteil gekommen, so ein Sprecher des Amtsgerichts.

Die Angeklagte war nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar gesprungen, um von dort politische Erklärungen zu rufen, wobei sie auf ihren nackten Brüsten den Schriftzug „I am God“ trug. Anschließend war sie von Domschweizern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der Kirche gebracht worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ist die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

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Autor: dd