Köln | Am heutigen Montag hat das Landgericht Köln einen 16-jährigen Syrer wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteilung plädierte dagegen auf Freispruch.

Nach sechs Hauptverhandlungstagen habe die Strafkammer eine umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen. Der angeklagte Jugendliche soll eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben, indem er sich von anderen Personen in der Herstellung von oder im Umgang mit Sprengstoffen, Spreng- oder  Brandvorrichtungen unterwiesen ließ, so das Landgericht Köln. Hierzu habe er sich nach den  Feststellungen der Kammer – neben weiteren Aspekten – in einem
Internet-Chat einem IS-nahen Gesprächspartner aus Israel gegenüber bereiterklärt, eine „Bombe“ zu bauen. Im Anschluss daran habe der Angeklagte im Chat hierzu Einkaufs-und Bauanleitungen erhalten.

Konkrete Gefährdung der Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen

Die Vorsitzende habe in der mündlichen Urteilsbegründung – wie schon die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag – darauf hingewiesen, dass sich die Tat noch in einem sehr frühen Stadium befunden hatte. Eine konkrete Umsetzung von Anschlagsplänen habe noch nicht stattgefunden. Nach der Beweisaufnahme die in Reichweite der Familie sichergestellten wurde, konnten potenziell gefährlichen Gegenstände nicht dem angeklagten Jungendlichen und seinem Tatplan zugeordnet werden, sagt das Landgericht. Eine konkrete Gefährdung der Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.
Für den Kontakt zu potenziellen IS-Sympathisanten über Internetkanäle und für den vom Angeklagten gefassten Tatplan, habe die Kammer im Rahmen der Beweisaufnahme einige Umstände identifizieren können, die den Fall nach Auffassung der Kammer eher außergewöhnlich machen. So fußt nach den Feststellungen die Befassung des Angeklagten mit radikal-religiösen Themen auch auf einer besonderen Einsamkeit des durch seine Flucht aus Syrien stark beeindruckten jungen Angeklagten, so das Landgericht Köln. Die eher sozial-introvertierte Situation resultierte auch daraus, dass er sich tags und nachts – auch bedingt durch die schwierige  Familien- und Unterbringungssituation nach der Flucht in die Bundesrepublik, in der er häufig sich selbst überlassen war – fast ausschließlich mit seinem Mobiltelefon beschäftigte, sagt das Landgericht Köln. Darüber soll er intensivste Internet- und Chatkontakte. Über diese Kontakte reifte in ihm ein islamisch-dschihadistisches Weltbild. In die Bewertung der Tat sei auch die psychosoziale Gesamtkonstellation einbezogen worden.
Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses – mit wechselnder Begründung – , durchgehend darauf berufen, er habe die ihm zu Last gelegten Äußerungen nicht ernst gemeint. Dem ist die Kammer nicht gefolgt.

Autor: ib