Kundinnen und Kunden der ARGE Köln bekommen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht nur Geld überwiesen oder in bar ausgezahlt. Unter bestimmten Bedingungen muss die ARGE Köln Wertgutscheine für Lebensmittel, Hygieneartikel oder Bekleidung ausgeben. Diese können in verschiedenen Kölner Geschäften gegen alles Lebensnotwendige – sei es für Obst, Brot oder Babynahrung − eingelöst werden.

Neue Gutscheine ab 1. September
„Wer von der ARGE Köln einen Wertgutschein erhält, soll aber nicht auf den ersten Blick als Hilfeempfänger/in erkannt werden“, so Müller-Starmann, Geschäftsführer der ARGE Köln und weiter „Um Kundinnen und Kunden vor unnötigen Diskriminierungen zu schützen, haben wir deshalb unser Wertgutscheinsystem grundsätzlich überarbeitet und verbessert. Am 1. September ist es soweit, dann wird das neue System eingeführt“. Die neuen Gutscheine sind jetzt anonymisiert, und bieten daher einen deutlich höheren Datenschutz. Bundesweit werden sie von einer Firma zudem in einem einheitlichen Erscheinungsbild an zahlreiche weitere Unternehmen, Vereine und Organisationen vertrieben. Sie werden somit auch von anderen Personengruppen genutzt, zum Beispiel als Essensgutschein.

Fälschungssicherheit gewährleistet
Die neuen Gutscheine so die Arge seien absolut fälschungssicher. „Auch Partnern, das sind immerhin über 200 Kölner Supermärkte, Drogerien oder Discounter, können wir jetzt größere Sicherheit bieten“, führt Müller-Starmann aus. Eine entsprechende Liste – wo Wertgutscheine schnell und unkompliziert eingelöst werden können – erhalten ARGE-Kunden immer zusammen mit dem Gutschein vom jeweiligen ARGE-Mitarbeiter ausgehändigt.

Die neuen Wertgutscheine werden in 5-, 10-, 20- und 50-Euro-Beträgen ausgegeben. Gestückelt werden kann der Betrag aber nicht: Er ist in seiner Summe jeweils nur in einem Geschäft einlösbar. Auch ist er nur innerhalb Kölns gültig. Bis zu zehn Prozent des Gutscheinwertes darf das Geschäft nach dem Einkauf als Restgeld in bar an die Kundin
oder den Kunden auszahlen. Wichtig: Alte Gutscheine können nun noch bis zum 31. August eingelöst werden und sind danach ungültig.

[ag]