Köln | Die NRW Autobahnpolizei wird in Zukunft mit hochaufgelösten Dashcams ausgestattet. NRW-Innenminister Herbert Reul will am Mittwoch die ersten Kameras in Mönchengladbach vorstellen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat „Dashcam“ auch schon eingedeutscht und als „Windschutzscheibenkamera“ betituliert. Einen Begriffm, den noch nicht einmal der Duden kennt. Dabei ist die Verwendung von Dashcams rechtlich in Deutschland umstritten.

Der Einsatz von Dashcams kann gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen und auch der Polizei sind bei Videoaufzeichnungen enge Grenzen gesetzt. Denn das unbemerkte Filmen von anderen Verkehrsteilnehmern ist ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Das regelt das Bundesdatenschutzgesetz. Das informelle Selbsbestimmungsrecht sichert dem Einzelnen zu sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen ohne befürchten zu müssen, ungewollt und ohne Anlass zum Objekt einer Videoüberwachung zu werden. Der NRW Innenminister will die Dashcams, so die Mitteilung einsetzen, um Verstöße gegen das Bilden einer Rettungsgasse zu ahnden.

Der Bundesrat hat im September 2017 das Bußgeld bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, wenn Einsatzfahrzeuge anfahren, erhöht. Statt 20 Euro werden nun 200 Euro fällig. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei Gefährdung Dritter sind 280 Euro fällig, kommt es zu einem Unfall 320 Euro und jeweils einem Punkt.

Autor: ag