Köln, 19.6.2008, 21:00 Uhr >
Viele Schüler wollen gerade in den langen Sommerferien ihr Taschengeld ein bischen aufbessern, sei es für den Urlaub oder langgehegte Wünsche. Was es bei Ferienjobs zu beachten gilt, für Arbeitgeber und Jobsucher hat die Bezirksregierung zusammengefasst.

Foto oben: Auf der Suche nach dem Ferienjob helfen die Tipps der Bezirksregierung.

Die Tipps der Bezirksregierung Köln:
>>> Für einen Ferienjob müssen Schülerinnen und Schüler älter als 15 Jahre sein
>>> Ferienjobs können maximal 4 Wochen im Jahr ausgeübt werden
>>> Die Arbeitszeit ist auf 8 Stunden begrenzt an 5 Tagen in der Woche. An Wochenenden (Samstag und Sonntags) und Feiertagen sind Ferienjobs verboten; für Hotels, Famielenhaushalte, Gaststätten und Hotels gelten Sonderregelungen
>>> Zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr darf nicht gearbeitet werden
>>> Es sind nur einfache Jobs erlaubt. Zum Beispiel Einsortieren von Waren in Regalen, Aushilfstätigkeiten in der Gastronomie, Telefondienste, das Austragen von Zeitungen und Werbematerial und ähnliches
>>> Gefährliche Jobs wie zum Beispiel Arbeiten an einer Kreissäge oder in Kühlhäusern, Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Laugen oder Säuren, Arbeiten in Lärmbereichen oder im Akkord sind tabu.

[ag; Foto: S. Hofschlaeger/www.pixelio.de]