Köln/ Karlsruhe | Der Bundesgerichtshof (BGH) will morgen über die Klage von Hausbewohnern wegen Kinderlärms entscheiden. Eine Tagesmutter betreut in einer Wohnung in Köln fünf Kinder. Miteigentümer im Haus wollen das verbieten.

Nach der mündlichen Verhandlung, die bereits am 22. Juni in Karlsruhe stattfand, ist allerdings offen, ob es überhaupt ein Urteil in der Sache geben wird. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger sagte in der Verhandlung, in dem Verfahren gebe es wohl einen Formfehler. Dann würde in der Sache nicht entschieden. Der Streit über den Kinderlärm wird unter Wohnungs-Eigentümern ausgetragen. Die Tagesmutter hat eine Eigentumswohnung gemietet. Die Vermieterin und viele Mitbewohner im Haus sind mit der Betreuung der fünf Kinder durch die Tagesmutter auch einverstanden. Nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Auf deren Einspruch hin untersagte der Verwalter die weitere Kindesbetreuung in der Wohnung.

Beschlüsse des Verwalters können nach dem Gesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nur mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gekippt werden. Diese Mehrheit kam in der Eigentümerversammlung aber nicht zustande. Das Verbot des Verwalters hatte damit rechtlich Bestand. Die Vermieterin der Tagesmutter hätte nun das Verbot des Verwalters anfechten müssen. Das wurde aber offensichtlich von allen übersehen. Stattdessen betrieben die Hausbewohner im Parterre, die inzwischen ausgezogen sind, ihren Verbotsantrag weiter. Dass sozusagen die Falschen geklagt haben, fiel erst dem BGH kurz vor der mündlichen Verhandlung auf. Am morgigen Freitag will der Vorsitzende Richter Krüger nun die endgültige Entscheidung verkünden. Sieht der BGH weiterhin einen prozessualen Fehler, wird es wohl zu keiner inhaltlichen Entscheidung darüber kommen, ob Hausbewohner gegen Kinderlärm vorgehen können.

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