Im Juli 2011 hatte das Landgericht Köln die Klage der Sparkasse Köln-Bonn gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Gustav Adolf Schröder und gegen den früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Rolf Bietmann abgewiesen. Die Sparkasse hatte damals angekündigt,  Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. Heute gab die Bank nun bekannt, dass sie sich mit Bietmann im beiderseitigen Einvernehmen auf einen Vergleich einigen konnten. Die Frist zur Begründung der Berufung gegenüber Schröder wurde in beiderseitigem Einvernehmen bis ins neue Jahr verlängert. Dies soll beiden Parteien ermöglichen, ebenfalls eine außergerichtliche Einigung zu finden.

Die Klage gegen Schröder und Bietmann war von der Sparkasse nach einer Beschlussfassung im Verwaltungsrat des Institutes im Herbst 2010 eingereicht worden. In Rede standen Schadensersatzansprüche in Höhe von zwei Millionen Euro, die nach Auffassung der Sparkasse KölnBonn gesamtschuldnerisch gegenüber Schröder und Dr. Bietmann bestehen. Grundlage für die Klageerhebung war der Prüfbericht der Innenrevision der Sparkasse KölnBonn aus dem Frühjahr 2009 sowie weitere Ermittlungsunterlagen.

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