Der darf ab sofort seine Eier nicht mehr als Bioware vermarkten. Andere Bioerzeugnisse des Betriebes sind von dem Verbot nicht betroffen. Am Montagabend hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen dem Betrieb die Ordnungsverfügung zugeschickt.

Anlass für das Vermarktungsverbot war eine Anordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, dass der Biobetrieb die Waldflächen am Stall nicht mehr als Auslauf für die Hühner benutzen darf. Damit verfügt der Betrieb nicht mehr über genügend Auslauffläche für seinen Hühnerbestand – nach EU-Ökoverordnung müssen jedem Huhn 4qm Freilandauslauf zur Verfügung stehen. Der Betrieb kann seine Eier selbstverständlich konventionell vermarkten. Auch kann er durch drastische Verringerung der Hühnerzahl passend zur noch vorhandenen Auslauffläche wieder eine Ökozertifizierung beantragen.

„Wir möchten, dass der Verbraucher weiterhin auf das Biosiegel vertrauen kann“ begründet LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann das Vorgehen seiner Behörde, „das bedeutet auch, dass wir Betrieben, die die Standards der EU-Ökoverordnung nicht mehr erfüllen, die Vermarktung mit dem Biosiegel untersagen. Der Verbraucherschutz wiegt schwerer als die wirtschaftlichen Einbußen des Betriebes.“

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