„Es geht nicht darum, als Spaßverderber zu agieren“, sagte Dr. Markus Thiel. Der Privatdozent von der Universität Düsseldorf hat sich auf Verwaltungsrecht und Gefahrenabwehrrecht spezialisiert. Im Auftrag des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins hat er ein rund 40 Seiten langes Gutachten vorgelegt, welches sich mit der juristischen Sachlage des Konfliktes rund um den Brüsseler Platz auseinandersetzt. Seit Jahren versammeln sich in den warmen Monaten des Jahres teils mehrere hundert Menschen auf dem Platz, um dort bis in die späten Abendstunden zu verweilen. Dabei entsteht ein Geräuschpegel, von dem sich viele Anwohner belästigt fühlen.

Stadt ist zum Einschreiten verpflichtet
Das Gutachten soll nun eine Antwort auf die Frage geben, ob die Anwohner einen Anspruch auf das Einschreiten der Ordnungsbehörden gegenüber den Feiernden auf dem Platz haben und ob es möglich ist, dieses Einschreiten auf juristischen Wege zu erzwingen. Laut Thiel, können beide Punkte bejaht werden. Mit der Lärmbelästigung gebe es eine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Anwohner. Diese reiche von Schlafstörungen, über psychische Schäden bis hin zu Herz-Rhythmusproblemen. Die nächtliche Ruhestörung überschreite regelmäßig deutlich die Grenze der bei Nacht zulässigen 45 Dezibel und beeinträchtige daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.


Dr. Markus Thiel stellte das vom Haus- und Grundbesitzerverein in Auftrag gegebene Gutachten persönlich vor

Dieses Recht wiegt nach Thiels Einschätzung so hoch, dass die Behörden dazu verpflichtet seien einzuschreiten. Zudem verstoßen die Versammlungen auf dem Platz gegen eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Köln. Diese untersage jedes Verhalten, durch das Mitmenschen gefährdet, unangemessen behindert oder belästigt werden könnten. Auch die Störung durch Lärm sei durch diese Verorderung untersagt. Als Konsequenz müssten die Ordnungsbehörden wirksame Maßnahmen ergreifen und in Zukunft Verweise aussprechen oder den Platz behutsam räumen lassen, erklärte Thiel.


Mietminderungen und Schadensersatz möglich
Anwohner, die der Auffassung sind, dass die Stadt ihrer Ordnungspflicht nicht nachkomme, könnten vor dem Verwaltgericht etwa auf Schadensersatz klagen, sagte der Jurist. Die Chancen auf einen Erfolg stünden nach seiner Auffassung sehr gut. Auch sei es zulässig aufgrund der Lämbelästigung eine Mietminderung durchzuführen. Die Vermieter könnten den dadurch entstehenden Einnahmeausfall bei der Stadt einfordern, wenn diese ihrer Ordnungspflicht nicht nachkomme.

Diskussion soll versachlicht werden
Mit dem Gutachten möchte der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein den Betroffenen Hilfestellung leisten und zugleich mehr Sachlichkeit und Objektivität in die Diskussion einbringen. Die von der Stadt eingeleiteten Maßnahmen der Vermittlung hätten sich nach Auffassung des Vereins als weitesgehend wirkungslos erwiesen und das trotz eines Entgegenkommens der Anwohner. Statt der eigentlich vorgeschriebenen Ruhezeit um 22 Uhr seien sie bereit gewesen, die Versammlungen bis 24 Uhr zu dulden. Dennoch gäbe es bis spät in die Nacht hinein Ruhestörungen bei denen teils 90 Dezibel gemessen wurden. Nach Einschätzung des Vereins habe die Stadt bisher die falschen Signale gesendet und vorgegeben, nicht über die nötigen Rechtsmittel zu verfügen, um die Feiernden zum Einhalten der vorgeschriebenen Ruhezeiten zu bewegen.

Verein hofft auf positive Reaktion der Stadt
Es liege nun an der Stadt das vorgelegte Gutachten zu studieren und entsprechend zu reagieren, erklärte Thomas Tewes vom Haus- und Grundbesitzerverein. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt dennoch nicht alles Nötige unternimmt, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen, läge es an den einzelnen Mietern, eine mögliche Klage einzureichen. Der Verein hofft jedoch die angestrebte Versachlichung zu erreichen und, dass solche Schritte nicht mehr notwendig werden. Das Gutachten steht ab Dienstag, den 31.01.2012, auf der Internetseite des Vereins zum Download bereit.

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