Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) am Dienstag mit. Tauss war Ende Mai vom Landgericht Karlsruhe wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der BGH verwarf die eingereichte Revision nun als "offensichtlich unbegründet". Nach dem Urteil hatte Tauss seine neue politische Heimat, die Piratenpartei, verlassen. Der 56-jährige Politiker hatte stets behauptet, er habe sich die Dateien und Kontakte zur Szene beschafft, um auf eigene Initiative hin einen Kinderpornoring zu zerschlagen.

[dts]