Der Kölner Hauptbahnhof und die A-Passage am Breslauer Platz

Köln | Kurzfristig gibt die Bundespolizei bekannt, dass sie für einige Kölner Bahnhöfe eine Allgemeinverfügung erlässt. Damit dürfen Reisende keine gefährlichen Gegenstände mitnehmen. Die Ankündigung erfolgte heute Morgen und gilt seit 13 Uhr.

Folgende Kölner Bahnhöfe sind betroffen:

• Köln Hauptbahnhof
• Messe/Deutz
• Trimbornstraße
• Ehrenfeld

Die Allgemeinverfügung gilt vom 21. März 2024, ab 13 Uhr, durchgehend bis zum 25. März, bis 6 Uhr. Die Bundespolizei kündigt an, dass ihre Einsatzkräfte verstärkt Kontrollen durchführen werden.

Die Bundespolizei in Köln registrierte im zweiten Halbjahr 2023 keinen nennenswerten Rückgang von Gewaltdelikten in den Kölner Bahnhöfen. Insbesondere bei Veranstaltungen oder Diskothekenbesuchen, im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie gruppendynamischen Prozessen, kommt es regelmäßig zu einer gewaltsamen Konfliktbewältigung. Wenn dabei beispielsweise Hieb- oder Stoßwerkzeuge eingesetzt werden, kann dies zu schweren Verletzungen führen.

Gleiches gilt bei Gegenständen, die durch Schussabgabe oder dem Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können. Auch bei Routinekontrollen finden Bundespolizisten immer wieder Messer (Butterflymesser, Einhandmesser, Springmesser, etc.) oder Pfefferspray auf. Die Allgemeinverfügung richtet sich gegen das Mitführen solcher Gegenstände.