Laut den Karlsruher Richtern sei das Standortregister, in dem Felder mit genetisch veränderten Pflanzen aufgeführt sind, mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gleich gelte für die Haftungsregelung, nach der mit Gentechnik arbeitende Landwirte zahlen müssen, wenn Pollen veränderter Pflanzen ein Nachbarfeld verunreinigen. Das Gentechnikgesetz war 2004 von der rote-grünen Koalition durchgesetzt worden.

[dts]