Köln | Der Kölner Gottfried S. hatte bei der Staatsanwaltschaft Köln Anzeige gegen den Bayer-Konzern und die Bezirksregierung Köln erstattet. S. sieht im Betreiben einer Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen durch Bayer sowie in der Genehmigung dieser Leitung durch die Bezirksregierung eine Gefahr für die Bevölkerung, da das dafür verwendete Rohr seiner Einschätzung nach nicht für den Transport des giftigen Gases ausgelegt ist und fordert die sofortige Stilllegung der Anlage. Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun Ihre Ermittlungen eingestellt, S. fordert nun Akteneinsicht.

In seiner Anzeige behauptet S. , das Rohr sei bereits 45 Jahre alt und ursprünglich nicht für den Transport von Kohlenmonoxid konzipiert worden. Daher gefährde Bayer „wissentlich über elf Jahre hinweg“ das Leben zehntausender Menschen. Ebenfalls stellt S. Anzeige gegen die Bezirksregierung Köln, das sie durch die Genehmigung des Gas-Transports durch das Rohr „ihre Aufsichtspflicht in erheblichem Maß verletzt“ habe.

Bezirksregierung bestätigt Umnutzung

Auf Anfrage von Report-k.de bestätigte die Bezirksregierung Köln, Bayer habe die Umnutzung der Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid am 21.06.2000 als eine wesentliche Änderung nach § 5 der damals gültigen Gashochdruckleitungsverordnung gegenüber der Bezirksregierung angezeigt. (Aktenzeichen 55.8229.6.6-4/2000-Köh.) Fachlich sei das Verfahren von dem ehemaligen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz begleitet worden. Die Nutzung der Rohrleitung ist laut Bezirksregierung zeitlich nicht befristet, für den Betrieb „der ordnungsgemäße Zustand“ erforderlich.

Bayer: „kontinuierlich überwacht und abgesichert“

Der Bayer-Konzern teilte Report-k.de gegenüber schriftlich mit, die Leitungen im Fernleitungsbündel seien technisch so ausgelegt und gebaut, dass unterschiedlichste gasförmige und flüssige chemische Produkte der chemischen Industrie transportiert werden können, wozu auch Kohlenmonoxid (CO) gehöre.

Seit 2002 werde zwischen den Chempark-Standorten Dormagen und Leverkusen auch CO transportiert – behördlich genehmigt. Die Leitung werde seitdem störungsfrei betrieben. Die Nutzungsänderung der Rohrleitung für den Transport von CO sei 2001 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erfolgt. Die Genehmigung sei unbefristet. Weiter teilte der Konzern mit, weltweit werde Kohlenmonoxid sicher über Pipelines transportiert.

Die bestehende Versorgungsleitung zwischen Dormagen und Leverkusen verläuft nach Angaben von Bayer im linksrheinischen Rheinvordeich-Gelände von Dormagen nach Leverkusen und quert den Rhein auf Höhe des nördlichen Ende des Chempark Leverkusen (Höhe Tanklager), wo sie an das vorhandene Rohrleitungsnetz angeschlossen ist. Die Sicherheitsbestimmungen der bestehenden Leitung entsprechen nach Angaben von Bayer dem heutigen Stand der Technik. So werde die Rohrleitung „kontinuierlich überwacht und abgesichert“.

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen eingestellt. Die Kölner Staatsanwaltschaft teilte mit, es lägen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln vor. Es bestünde daher keine Grundlage seitens der Kölner Staatsanwaltschaft, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten.

Bei der in Rede stehenden Kohlenmonoxid-Pipeline handle es sich um eine bereits seit elf Jahren betriebne und genehmigte Anlage. Konkrete Tatsachen für einen Störungsfall seien von Gottfried S. nicht benannt. Auch lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Genehmigungs- und Kontrollmissbrauch vor.

Hinsichtlich der Forderung von S., den Gastransport durch die Pipeline sofort einzustellen, weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nicht befugt sei, in die Kontroll- und Überwachungsaufgaben der zuständigen Behörden ohne konkreten Anlass einzugreifen. Ein Handlungsbedarf der Staatsanwaltschaft sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar.

Daraufhin hat S. nun Protest eingelegt. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft bringt er sein Misstrauen hinsichtlich einer gründlichen Überprüfung zum Ausdruck und fordert die Kölner Staatsanwaltschaft auf, ihm Einsicht in Ermittlungsakten zu gewähren.

Autor: Daniel Deininger