Das Symbolbild zeigt zwei Schildkröten.

Köln | In vielen Kölner Gärten oder Wohnzimmern werden Landschildkröten und Papageien gehalten. Dazu kommen exotische Reptilien und Amphibien in den Terrarien der Kölner:innen sowie Wasserschildkröten in Aquarien und Teichen. – Diese Tiere haben eins gemeinsam: Sie fallen unter das Artenschutzrecht und sind meldepflichtig. Kölner:innen können ihre Tiere bei der zuständigen Behörde – in der Unteren Naturschutzbehörde Köln kostenfrei anmelden.

Das weltweite Artensterben führt dazu, dass immer mehr Tiere in das international geltende Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) aufgenommen werden müssen. Im Mai kam eine weitere Reihe an neugeschützten Arten dazu. Dadurch gilt für viele weitere Schildkrötenarten, beliebte Aquarienfische und auch einige häufig gehaltene Echsen, Frösche und Vögel in Deutschland nun die Meldepflicht.

Liste einiger der neu geschützten und besonders handelsrelevanten Arten:

Neu aufgenommen in „besonders geschützt“:

  • Hypancistrus zebra (Zebrawels/ L46)
  • Sternotherus spp. (Moschusschildkröten, alle Arten)
  • Copsychus malabaricus (Schamadrossel)
  • Physignathus cocinicus (Grüne Wasseragame)
  • Phrynosoma spp. (Krötenechsen, alle Arten)
  • Centrolenidae spp. (Glasfrösche, alle Arten)
  • Potamotrygon spp. (Süßwasser-Stechrochen, ausgewählte Arten)
  • Kinosternon spp. (Klappschildkröten, alle Arten außer streng geschützten)
  • Apalone spp. (Weichschildkröten, alle Arten außer streng geschützten)

 Neu aufgenommen in „streng geschützt“:

  • Tiliqua adelaidensis (Zwergblauzungenskink)
  • Kinosternon cora (Cora-Schlammschildkröte)
  • Kinosternon vogti (Vallarta-Schlammschildkröte)

 rs