Gutachter stellte 2.000 Baumängel fest
Bei einer heutigen Stellungnahme äußerte sich die DITIB nun genauer zu den von ihr erhobenen Vorwürfen gegen das Architekturbüro Böhm. So wirft die DiTiB rund 2.000 Baumängel vor. Dies sei das Ergebnis der insgesamt 70 Qualitätskontrollen seitens der Gutachter arndt plus. Böhm habe entsprechende Beanstandungen bis heute ignoriert, sodass die DITIB nun mit weiteren Folgeschäden rechne. Eine Schadenersatzforderung werde durchgesetzt, so der Rechtsanwalt der DITIB, allerdings würde man sich bemühen, eine Klage zu vermeiden.

Die DITIB nannte heute erstmals konkrete Baumängel. So gebe es etwa eine Farbabweichung bei den Kuppelschalen der Zentralmoschee und Maßabweichungen gegenüber der Planung um 23 cm hinsichtlich der Außenschalen. Zudem soll Böhm laut DITIB Vorschlägen von Handwerkern kritiklos eingewilligt haben, ohne seine Planung entsprechend zu ändern. So habe er dem Vorschlag des Rohbauers, die Treppenstufen der großen Freitreppe nicht auf Mörteln, sondern auf Gummipolster zu lagern, zugestimmt. Dabei habe er es versäumt, seine eigene Planung zu aktualisieren und die technischen Anforderungen an den Vorschlag festzulegen. Laut Orhan Bilen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DITIB, betrage allein die Abweichung betreffend der Außenschalen einen Schaden von 350.000 Euro.

DITIB: Böhm forderte überzogenes Honorar
Die Gesamtkosten für den Moscheebau seien infolge der Sanierung der entstandenen Baumängel gegenüber der ursprünglichen Summe von 17 Millionen um 100 Prozent auf 34 Millionen Euro gestiegen. Auf die Reaktion der Spender auf diese freilich verheerende Nachricht wollte die DITIB nicht eingehen. Hinzu kommen die nach der DITIB „völlig überzogenen, zusätzlichen Honorarforderungen in Höhe von über 250.000 Euro“, so eine schriftliche Stellungnahme, von Böhm. Die Summe sei eine Bedingung Böhms an die DITIB gewesen, die im August 2011 dem Architekten angeboten habe, den „Vertrag unter Ausklammerung von Haftungsfragen für bereits entstandene Mängel einvernehmlich aufzuheben“.  Die Prüfung der Architektenhonorarrechnung seitens des Rechtsanwalts habe ergeben, dass Böhm eigentlich bereits überbezahlt sei.

Kein Baustopp an der Moschee
Trotz der Baumängel drohe kein Baustopp, betonte die DITIB heute „Die Standsicherheit ist zu 100 Prozent gewährleistet“, versicherte Norbert Schmitz von der IDK Köln. Veränderungen am Moscheeentwurf Böhms würden nicht vorgenommen, so der Rechtsanwalt. Dahingehend sei eine Urheberrechtvereinbarung getroffen worden. Eine Sanierung würde in jedem Fall vorgenommen werden müssen, so Diplom-Ingenieur und Architekt Orhan Gökkus. Inwiefern diese auch die Beton-Fassade betrifft, ist Gökkus zu Folge noch nicht ermittelbar.

Die Redaktion von Report-k.de bemüht sich nun um eine Stellungnahme von dem Architekturbüro Böhm zu den aktuellen Vorwürfen der DITIB. Dieses wird hier ergänzt, sobald sich die Architekten dazu geäußert haben. Bereits am Montag wies das Architekturbüro erste Vorwürfe zurück. Mehr dazu finden Sie hier >>>

[il, cs]