Köln | Dombaumeister Michael Hauck und Domkapitel trennen sich einvernehmlich. Derzeit liege die einvernehmliche Lösung, über die Stillschweigen vereinbart wurde, bei Gericht zwecks Protokollierung.

Das Domkapitel teilt mit, das mit der gefundenen Einigung die Zusammenarbeit sowie das Engagement von Herrn Dr. Hauck am Kölner Dom enden. Auch werden die wechselseitig erhobenen Vorwürfe nicht weiter aufrechterhalten, schreibt das Domkapitel.

Im Zusammenhang mit der jüngsten Berichterstattung des „Kölner Stadtanzeigers“ vom 05.09.2015, der sich auf Informationen aus kirchlichen Kreisen beruft, teilt Michael Hauck über seinen Medienanwalt mit:  „In dem Artikel wird der Eindruck erweckt, dass die Kündigung bei Gericht nur deswegen nicht durchgegangen sei, weil das Domkapitel Herrn Dr. Hauck eine gemäß Arbeitsvertrag unzulässige Übergangsfrist eingeräumt und sich das Domkapitel damit nur durch einen ‚Formfehler‘ mit seiner Kündigung in erster Instanz nicht durchgesetzt habe. Dies trifft nicht zu. Tatsache ist: Das Gericht hatte die Kündigung auch inhaltlich für unwirksam erklärt . Dies hatte die Vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts bereits während der Verhandlung erläutert. Auch in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung erwähnte die Richterin  ausdrücklich, dass sie für eine Kündigung keinen stichhaltigen Grund gesehen habe.“

Zudem habe Hauck nie von einem „grassierenden Schlendrian“ in der Dombauhütte gesprochen.

Autor: ag