Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte in einem Urteil das bisherige Konzept der Sicherheitsverwahrung in Deutschland untersagt. 15 Täter wurden in Folge des Urteils bislang auf freien Fuß gesetzt. Ob das neue Gesetz auch auf diese angewendet werden wird, ist noch ungeklärt. Die Neuregelung soll die therapeutische Betreuung der psychisch kranken Gewalttäter in den Fokus stellen. Außerdem solle sich die Unterbringung deutlich von einer Strafhaft unterscheiden. Die Lebensführung der in diesen Einrichtungen Untergebrachten solle nur soweit eingeschränkt werden, wie es die Therapie in geschlossenen Einrichtungen notwendig mache.

[dts]