Köln | Welche Variante soll für die Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen der Stadtbahn der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) geplant werden? Die Stadtverwaltung schlägt der Kommunalpolitik eine Variante vor, die die IHK Köln ablehnt.
Die Stadtverwaltung will Variante A
Der Verkehrsausschuss des Kölner Rates wird morgen zum zweiten Mal nach der Befassung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sich mit dem Vorschlag der Stadtverwaltung zur Festlegung einer Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel befassen. Morgen soll der Beschluss fallen, welche der Varianten dann endgültig in der Ratssitzung beschlossen werden sollen.
Die Stadtverwaltung will die Variante A. Diese bedeutet, dass der Verkehr auf einen Fahrstreifen in Richtung stadteinwärts verengt werden muss. Damit folgt die Verwaltung einem Beschluss des Kölner Rates vom 5. Mai 2022, der die Variante A schon damals präferierte. (3358/2021) Die Variante C sollte nur dann zum Zuge kommen, wenn die Variante A nicht genehmigungsfähig wäre. Die Stadtverwaltung prüfte von Mai 2022 bis Februar 2023 mit vertiefenden Verkehrsuntersuchungen die Variante A mit dem Ziel diese zu bestätigen, da sie sich an den Ratsbeschluss gebunden fühlt.
Die Problemstellung bei der Vorzugsvariante A: Bei einer einstreifigen Verkehrsführung auf dem Ehrenfeldgürtel gibt es die Befürchtung, dass der heute schon lange Rückstau auf die Bundesautobahn A 57 noch verlängert würde. Damit wäre die Genehmigungsfähigkeit der Variante A gefährdet, die beidseitig nur die Führung des motorisierten Individualverkehrs auf einem Fahrstreifen vorsieht.
In den Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Variante A zu mehr Stau auf Parkgürtel und Ehrenfeldgürtel führt, der Rückstau auf die BAB A 57 aber durch eine verkehrsabhängige Schaltung der Lichtsignalanlage gesteuert werden könne. Zudem könnte Variante A schon während der Bauzeit genutzt werden. Die Planungen laufen daher schon für Variante A und ein Umschwenken auf Variante C hätte Auswirkungen auf die Zeitplanung des Projektes. Durch die Bauphase könnten sich die Verkehrsteilnehmenden bereits auf die neue Situation einstellen und diese „einüben“, schreibt die Stadtverwaltung. Weiter hofft die Stadtverwaltung: „Zum anderen hat sich der Modal Splits zwischen 2017 und 2022 stärker zugunsten des Umweltverbunds verschoben als erwartet und auch als in dem Umweltszenario der gutachterlichen Betrachtung angesetzt worden war. Bei einer Versteigung dieser Entwicklung wird es zu einer weiter reduzierten Anzahl von Pkw-Fahrten auf dem Gürtel kommen, wodurch die Rückstaulängen geringer als gutachterlich prognostiziert ausfallen werden.“
Bei der Variante A kann es laut Verkehrssimulation morgens zu einem Rückstau von 560 Metern auf dem Parkgürtel und 295 Metern auf der BAB Ausfahrt kommen. Bei der Variante C käme es auf dem Parkgürtel morgens zu Staulängen bis 141 Metern. Der Rückstau auf die Autobahnausfahrt sei in beiden Varianten identisch.
IHK Köln appelliert an Ratspolitik
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) fordert Politik und Verwaltung auf, der Empfehlung der Gutachter zu folgen und sich für Variante C für die Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel zu entscheiden. Variante C sieht auf dem Gürtel zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr wie bisher vor.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Variante C verkehrsplanerisch die bessere Wahl ist. Bei Variante C bleiben zumindest in Richtung Innenstadt zwei Autospuren erhalten. Derzeit gibt es auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen Subbelrather Straße und Nußbaumer Straße zwei Fahrspuren je Richtung. Die Verkehrsbehinderungen wären deutlich geringer als bei den anderen Varianten, die nur noch eine Fahrspur in jede Richtung vorsehen.
„Warum die Stadtverwaltung die Expertise des von ihr eigens beauftragten Gutachters ignoriert und die Variante A bevorzugt, bleibt rätselhaft. Vor allem, weil der Gürtel als Teil des zukünftigen Grundnetzes für den Autoverkehr identifiziert wurde und sogar eine Verkehrszunahme auf diesem Abschnitt erwartet wird“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Vetterlein. „Neue Staus sind die logische Folge. Es entsteht einmal mehr der Eindruck, dass die Verkehrswende nicht mit Mobilitätsangeboten, sondern mit Verhinderungspolitik erzwungen werden soll. Vor einer Entscheidung über ein Grundnetz für den Autoverkehr dürfen keine weiteren Fakten gegen den Autoverkehr geschaffen werden.“