Jecke auf dem Weg zu den Feierlichkeiten des Elften im Elften auf dem Kölner Heumarkt

Köln | Hätte die Sessionseröffnung vor den steigenden Pandemiezahlen abgesagt werden müssen? Diese Frage erhitzt die Gemüter in Köln, der Region, Deutschland und Teilen der Welt, nachdem sich die Bilder von den ungehemmt Feiernden verbreiteten. Die Sicht der NRW-Landesregierung und der Stadt Köln, das Feiern zuzulassen, auf die Kritik und die Entscheidung am Tag nach dem 11.11..

NRW-Gesundheitsministerium empfahl kein Verbot – die Stadt fragte aber auch nicht explizit nach

Auf Nachfrage von report-K teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit, dass es in den letzten Tagen und Wochen einen intensiven Austausch mit der Stadt Köln und den Karnevalsverbänden gegeben habe. In diesen Gesprächen habe das Ministerium, so ein Sprecher gegenüber dieser Internetzeitung, seine Einschätzung abgegeben: „Ein vollständiges Verbot aller Veranstaltungen auch für geimpfte Menschen komme derzeit unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht.“ Allerdings hatte die Stadt Köln ein solches Verbot nicht beantragt. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums: „Vielmehr war man sich einig, dass ein so kurzfristiges Verbot zu einer kaum beherrschbaren unorganisierten Situation geführt hätte.“

So schätzt die Landesregierung die Pandemie und das Karnevalsgeschehen ein

Der Ministeriumssprecher erklärt: „Die Landesregierung hat für die kommende Session ein solches generelles Verbot grundsätzlich bisher nicht in Betracht gezogen, weil es sich auch auf Geimpfte und damit gut gegen schwere Krankheitsverläufe geschützte Personen richten würde. Es ist aus unserer Sicht auch nach entsprechender Prüfung rechtlich nicht vertretbar, Geimpfte, die durch die Impfung auch einen solidarischen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Ermöglichung einer Normalisierung des gesellschaftlichen Leben erbracht haben, weiter von bestimmten Angeboten durch Verbote auszuschließen.“

In diesem Zusammenhang spielt die Diskussion um das Auslaufen lassen der epidemsichen Lage auf Bundesebene durch die geschäftsführende Bundesregierung und die möglichen „Ampel“-Koalitionäre eine große Rolle. Denn die Landesregierung von NRW folgert daraus, dass nach einem solchen Auslaufen, ein generelles Verbot aber auch ein Verbot einzelner Veranstaltungen schon mangels Rechtsgrundlage nicht mehr in Betracht kämen. Dies gelte, so die schwarz-gelbe NRW Landesregierung, ebenso für die Vorschläge der möglichen „Ampel“-Koalition. Sprecher Carsten Duif aus dem NRW-Gesundheitsministerium zu den geplanten Änderungen: „Das halten wir für einen erheblichen Fehler und eine infektiologisch nicht vertretbare Beschneidung der Handlungsoptionen der zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene und auf Landesebene.“

Das Gesundheitsministerium NRW bescheinigt der Stadt Köln und dem Veranstalter, einen guten Job gemacht zu haben und stellt fest, dass nur mit Impfungen ein Weg in die Normalität möglich sei.

Das sagt die Stadt Köln

Oberbürgermeisterin Henriette Reker verteidigte gestern ihre Entscheidung die Feiern zum Elften im Elften zugelassen zu haben: „Den Menschen wurde immer versprochen, dass wenn sie geimpft sind, bekommen sie Schritt für Schritt ihr normales Leben zurück. Dazu gehört es eben auch, das Brauchtum in Köln zu feiern. Wenn wir auch Geimpften und Genesenen das Feiern verbieten würden, hätte das negative Auswirkungen auf die Akzeptanz der Impfkampagne. Als Stadt ist es unsere Aufgabe die Rahmenbedingungen zu setzen. Letztlich muss dann jeder und jede für sich entscheiden ob er oder sie feiern gehen möchte oder nicht.“

Die Stadtdirektorin Andrea Blome spricht davon, dass die Konzepte der Stadt zum Elften im Elften „weitgehend aufgegangen“ seien. Die Stadt Köln schreibt in einer schriftlichen Mitteilung weiterhin: „Ein Verbot von Karnevalsveranstaltungen für alle wäre nicht verhältnismäßig gewesen, es hätte voraussichtlich auch nicht das Einvernehmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) gefunden und wäre aller Wahrscheinlichkeit nach gerichtlich gekippt worden.“

Fakt ist: Ein Verbot wurde nicht beantragt, nicht geprüft und auch nicht gerichtlich überprüft und in den Erklärungen finden sich viele Hätte- und Könnte-Formulierungen.