Köln | Das Gerichtsverfahren zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs wird ab Januar 2018 beginnen. Das teilt das Kölner Landgerichts heute Nachmittag mit. Sechs der sieben Angeklagten müssen sich dann vor Gericht verantworten.

Das Kölner Landgericht soll die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung zugelassen haben. Eine Terminierung des Verfahrens ist ab Januar 2018 in Aussicht gestellt worden. Sechs der sieben Angeklagten müssen sich dann vor Gericht verantworten. Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den siebten Angeklagten musste abgelehnt werden, weil dieser zwischenzeitlich verstorben ist, teilt das Kölner Landgericht mit.

Autor: ib | Foto: Stadt Köln
Foto: Im März 2009 stürzte das Stadtarchiv ein