Das EEWärmeG schreibt vor, dass die Eigentümer von Neubauten, die ihren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008 gestellt haben, einen Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs für das Gebäude für Heizung und Warmwasser anteilig mit erneuerbaren Energien decken müssen. Bauherrn haben dabei die Wahlfreiheit zwischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung, einer Holzpelletheizung, Wärmepumpen oder einem Blockheizkraftwerk (BHKW).

[ag; Foto: RainerSturm/pixelio.de]