Luxemburg | Das umstrittene VW-Gesetz darf in seiner jetzigen Form bestehen bleiben: Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abgewiesen. Die Bundesrepublik sei ihren Verpflichtungen aus einem vorangegangenen Urteil nachgekommen, teilte das Gericht mit. Das Bundesland Niedersachsen darf damit weiterhin sein Veto-Recht bei dem Autobauer ausüben: Es hält etwas mehr als 20 Prozent an VW und hat damit nach dem Gesetz eine Sperrminorität inne.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann einerseits das VW-Gesetz in seiner jetzigen Form bestehen bleiben. Andererseits kommt Deutschland nach dem Richterspruch um eine millionenschwere EU-Strafe herum.

Autor: dts