Verkehrsüberwachung auf der Venloer Straße (Symbolbild)

Köln | Zwei Tage kontrollierten in Köln Ehrenfeld Polizei und Stadt Köln Verkehrsteilnehmer:innen. Die Bilanz lässt sich sehen und zeigt, dass viele Kölner:innen anscheinend die Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Grundregeln nicht kennen.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

Kennen die Kölner:innen diese Grundregeln nicht?

Diese Grundregeln scheinen viele Kölner:innen und Kölner in Ehrenfeld nicht so richtig zu beherzigen. Denn die Bilanz der Polizei Köln und des Verkehrsdienstes der Stadt Köln von zwei Tagen Schwerpunktkontrollen sprechen eine andere Sprache. In Ehrenfeld gilt wohl mehr das Prinzip Rücksichtslosigkeit statt gegenseitige Rücksichtnahme.

Fast 80 Personen die mit einem Fahrrad unterwegs waren wurden verwarnt. Die Delikte: Rotlicht missachtet, telefonieren während der Fahrt oder verbotswidrig Gehwege befahren und damit zu Fuß gehende gefährden.

Bei den Autofahrer:innen waren es sogar noch mehr, wobei hier auch Parkverstöße im ruhenden Verkehr mitzählen. Über 135 Fahrer:innen hielten oder parkten verbotswidrig, etwa auf Radschutzstreifen oder in Ladezonen. Dazu kamen Rotlicht- und Vorfahrtverstöße. Sieben Falschparker wurden abgeschleppt.

Zudem wurden 10 Strafanzeigen gegen Fahrer:innen von E-Scootern oder Motorrädern gefertigt. Die Delikte hier: Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstöße gegen das Gesetz zur Pflichtversicherung.