Köln | Es ist der 19. Januar 2001 als gegen 7 Uhr morgens in der Probsteigasse die damals 19 Jahre alte Tochter des Geschäftsmannes den Deckel einer Stollendose anhebt, die zwischen dem 18. und 21. Dezember 2000 in dem kleinen Laden der Familie „vergessen“ wurde. Der darin verborgene Sprengsatz explodiert. Der Generalbundesanwalt legt den Sprengstoffanschlag den mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zur Last. Diese Theorie ziehen auch heute noch viele Menschen in Zweifel. Am 17. Januar um 19 Uhr gedenkt die Initiative „Keupstrasse ist überall“ dem 18. Jahrestag des Anschlags.

Die Stollendose wurde von einem Mann in dem kleinen Laden in der Probsteigasse zurückgelassen, als dieser den Laden unter dem Vorwand, er habe seine Geldbörse vergessen, wieder verließ. Fast einen Monat lang lag die Stollendose unbeachtet im Laden. Als am 19. Januar 2001 die Tochter die Dose öffnete um hineinzusehen und damit die Bombe auslöste. Zum Zeitpunkt der Explosion war sie allerdings einige Schritte entfernt und wie durch ein Wunder überlebte sie die Detonation, allerdings schwer verletzt.

Offene Fragen

Es bleiben Fragen zu dem Anschlag offen, bis heute, auch nach Abschluss des NSU-Prozesses in München. So fragt die Initiative „Keupstrasse ist überall“: „Den Lebensmittelladen der iranischen Familie in der unscheinbaren Straße konnten nur Ortskundige kennen, zumal er noch mit dem deutschen Namen des Vorinhabers gekennzeichnet war. Nach wie vor sind viele Fragen offen. Wer war der Bombenüberbringer? Warum wurde nicht in Richtung Kölner Neonazis ermittelt?“ Direkt nach der Tat fertigten die Ermittler ein Phantombild an, dass Ähnlichkeit mit einem Mann aus der Kölner Neonazi-Szene aufwies, wie der Verfassungsschutz dem Staatsschutz der Kölner Polizei mitteilte, aber wenig Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Christina Clemm, die die Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse im NSU-Prozess als Nebenklägerin vertrat wird in „Spiegel Online“ zu der Theorie ein Kölner Neonazi könne die Stollendose platziert haben, zitiert: „Der Spur sei nicht in ausreichender und ordnungsgemäßer Weise nachgegangen worden.“

Kein Schluss-Strich

Die Initiatoren der diesjährigen Gedenkveranstaltung fordern, dass auch nach dem Ende des NSU-Prozesses kein Schluss-Strich unter die Aufklärung der NSU-Verbrechen und die Verquickungen von Verfassungsschutz, Polizei und anderen staatlichen Behörden gezogen werden dürfen.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. Januar 2019, um 19 Uhr im Kölner Fanprojekt, Gereonswall 112 statt. Nach Filmausschnitten aus der Dokumentation „Nachbarn fürs Leben“ und Auszügen aus dem Nebenklage-Plädoyer beim NSU-Prozess in München werden ein Zeitzeuge und ein Überlebender des Bombenanschlags in der Keupstraße über ihre Erfahrungen berichten und mit dem Publikum darüber diskutieren, warum Rassismus uns alle angeht.

Autor: ag