Zudem dürfen auch die angemeldeten Gegenveranstaltungen nicht stattfinden. Angesichts der zu erwartenden Gefahren habe die Demonstrationsfreiheit ausnahmsweise zurücktreten müssen, teilte das Gericht mit. Die Stadt Leipzig hatte die Verbote zuvor damit begründet, dass nicht genügend Polizisten zum Schutz der Demonstranten und Anwohner bereit stünden.

[dts]