Allerdings bedarf die Aktivierung, anders als bei Facebook, der Zustimmung des Nutzers. "Alles im Bereich Gesichtserkennung ist potentiell relevant für die Privatsphäre", sagt Peter Fleischer, Googles oberster Beauftragter für den Datenschutz. Darum sei man besonders sorgfältig und gründlich an die Umsetzung herangegangen. Die Funktion kann Gesichter in Fotos erkennen und herausfinden, ob der Benutzer auf Fotos abgebildet ist, die im sozialen Netzwerk hochgeladen werden. Dies gilt auch bei Gruppenfotos. Verläuft die Suche erfolgreich, können ihn ausschließlich Bekannte des Nutzers taggen. Der Anwender kann dies jedoch auch ablehnen. Bereits im Dezember 2010 führte Facebook diese Funktion in den USA und im Juni 2011 auch außerhalb der USA ein. Dort muss die automatische Gesichtserkennung allerdings explizit ausgeschaltet werden.

[dts]