Der Regio-Parkausweis für Handwerksunternehmen gilt als Sonderberechtigung zum Befahren der Umweltzonen mit Fahrzeugen ohne Umweltplakette und könnte nach Auffassung der Handwerkskammer – wie im Ruhrgebiet als Sonderberechtigung bis zum 31.12.2010 – für alle Umweltzonen in NRW Gültigkeit haben. Die Handwerkskammer drängt nun die Stadt Köln dazu, die Anpassung an die Ruhrgebietsregelung noch in diesem Jahr vorzunehmen, um für ca. 150 Mitgliedsbetriebe Planungssicherheit zu erhalten. „In der wirtschaftlich schwierigen Phase ist eine Entlastung der Betriebe von weiterem Verwaltungsaufwand dringend erforderlich – das wäre über eine generelle Regelung möglich“, betonte Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Zur Zeit müssen Ausnahmeregelungen einzeln beantragt und geprüft werden.

Stellungnahme der Stadt Köln (aktualisiert 18.12.2008, 10:00 Uhr):
Auf Anfrage von report-k.de, nahm die Stadt Köln zu den Forderungen der Handwerkskammer wie folgt Stellung: Akut betroffen von der Umweltplakettenregelung seien lediglich 15 Fahrzeuge, die nicht plakettenfähig seien und überdies nicht wirtschaftlich zumutbar ersetzt werden könnten. Eine Sprecherin der Stadt verwies auf die frühe und moderate Einführung der Umweltzone in Köln. Weiterhin seien fast alle Ausnahmeregelungen im Sinne der Betroffenen entwickelt und umgesetzt worden. Auch hier sei Köln federführend gewesen. Eine generelle Ausnahmegenehmigung, wie sie die Handwerkskammer anstrebe, sei angesichts der geringen Fahrzeugzahl nicht nötig. Überdies sei eine generelle Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte Branche rechtlich höchst fragwürdig.

[hy]; Quelle: Handwerkskammer zu Köln, Presseamt der Stadt Köln