Folgende Regelbedarfe gelten ab 1. Januar 2012:
Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro
Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende volljährige Partner: jeweils 337 Euro
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: 299 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro
Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro
    
Eine gesonderte Antragstellung zur für die neuen Regelbedarfe sei dabei nicht nötig. Alle Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. 

[lz]