Ein Modell des geplanten DEVK-Hochhauses in Köln

Köln | Wie und wo darf in Köln wie hoch gebaut werden? Eine Debatte, die in Köln seit Jahrzehnten intensiv geführt wird. Sie nahm vor allem im letzten Jahr an Fahrt auf durch die Pläne der Versicherung DEVK am Rheinufer ein Hochhaus zu errichten.

Aber auch die Diskussion weniger Naturflächen in Köln zu versiegeln stellt die Stadtpolitik vor die Frage, wie sie dennoch den gestiegenen Wohn- und Gewerbeflächenbedarf stillen kann. Am morgigen Donnerstag soll der Stadtentwicklungsausschuss des Kölner Stadtrates beschließen, die Erarbeitung eines Höhenentwicklungskonzeptes extern zu beauftragen. Dafür will die Stadt Köln 255.000 Euro ausgeben. Die Stadtverwaltung soll ein Vergabeverfahren aufsetzen.

Das lernende System

Das Höhenentwicklungskonzept soll im Sinne eines lernenden Systems entwickelt werden. Politik und Stadtverwaltung erreichen ihr erstes Ziel, im ersten Quartal 2023 Qualitätsstandards zu beschließen. Dabei kommt eine auf zwei Stränge aufgeteilte Systematik zum Einsatz. Die jetzt festgelegten Qualitätskriterien sollen zur Bewertung aktueller Hochhausvorhaben dienen und für Transparenz und Verbindlichkeit sorgen. Der zweite Strang soll umfassender einen räumlichen Ansatz im Sinne eines umfassenden Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses als lernendes System für Bauten der Zukunft entwickeln. Münden soll dies in einen „Zonenplan“, dessen Grundsatzbeschluss im 4. Quartal fallen soll. Anschließend soll das Höhenentwicklungskonzept für die Stadt Köln beschlossen und umgesetzt werden.

Hierzu gehören Qualitätskriterien und Planungsstufen

Der Rat der Stadt Köln definiert die Ziele für das neue Konzept so: „Das Höhenentwicklungskonzept schützt das baukulturelle Erbe Kölns und schreibt die Identität der Stadt sowie ihrer Quartiere im Sinne einer wachsenden, europäischen Metropole gemäß der Kölner Perspektiven 2030+ fort.“ Der Rat macht Vorgaben hinsichtlich der Qualitätskriterien.  So sollen sich Hochhäuser einfügen, werden aber auch als Bereicherung des Stadtbildes definiert. Sie sollen eine sozialverträgliche Verdichtung ermöglichen und einen Beitrag zum öffentlichen Leben und Gemeinwohl leisten. Sie sollen in den Umweltverbund integriert werden und zur Mobilitätswende beitragen. Die Klimaleitlinien der Stadt sollen beim Bau der Hochhäuser angewendet werden. Wer in Köln ein Hochhaus plant, der muss offen für Qualifizierungsverfahren und Beteiligungsformate sein sowie „exzellente“ städtebauliche und architektonische Qualität sicherstellen.

Was bedeutet dies konkreter für Hochhäuser in Köln

Vier Handlungsfelder sind bereits definiert. Der Dom setzt das Limit mit 154 Metern Höhe und die Hochhäuser müssen sich verträglich ins Stadtbild einfügen. Hochhäuser müssen gemischt genutzt werden können. Dies kann innerhalb des Gebäudes erfolgen oder im städtebaulichen Kontext. So sollen etwa im Sockelbereich eines Hochhauses Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und/oder oben einen Aussichtsplattform angeboten werden. Hochhäuser sollen nicht weiter entfernt als 300 bis 500 Meter vom ÖPNV oder Radschnellwegen entstehen. Rund um ein Hochhaus müssen Freiräume entstehen, die Verschattung und Auswirkungen auf das Stadtklima sind zu prüfen.

Höhenkonzept wird seit 2020 erarbeitet

Am 26. März 2020 beauftragte die Kölner Politik die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Höhenentwicklungskonzeptes für die Innere Stadt Köln. Dies wird durch den Äußeren Grüngürtel sowohl links- wie rechtsrheinisch begrenzt und als Innere Stadt bezeichnet. Grundlage soll das Höhenkonzept aus dem Jahr 2007 sein.

Das hat die Stadtverwaltung bisher getan

Schon im Jahr 2020 habe sich die Stadtverwaltung mit der Höhenentwicklung in anderen Metropolen wie Berlin, München oder Wien beschäftigt. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Fragestellung wie das UNESCO Weltkulturerbe Kölner Dom in ein Höhenkonzept integriert werden kann. Eine mit negativen Schlagzeilen konnotierte Debatte, wie sie anlässlich der geplanten Hochbauten in Deutz zu Zeiten des Kölner Oberbürgermeisters Fritz Schramma – bis hin zur Drohung der UNESCO dem Dom den Status als Weltkulturerbe abzuerkennen – soll in Zukunft vermieden werden. Dieser erste Prozess ist nun abgeschlossen und die Erkenntnisse wurden dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 29. September 2022 vorgestellt. Diese Positionen der Stadtverwaltung diskutierte zudem im November 2022 die Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan. Dieser Masterplan soll neu ausgerichtet werden. Hier soll es im laufenden Jahr einen neuen Sachstandsbericht geben, der seinen Schwerpunkt auf der Ost-West-Achse und dem Inneren Grüngürtel hat.

Für welche Häuser gilt das Höhenkonzept?

Hier soll der angestoßene Erarbeitungsprozess eine differenzierte Betrachtung und genaue Definition erarbeiten. Vorläufig wird ein Bau, dann als Hochhaus definiert, wenn er nach §50 Bauordnung NRW 2018 (BauO NRW) eine Höhe von 22 Metern übersteigt und wird mit einer stadtbild- und steuerungsrelevanten Höhe von 40 Metern festgelegt.

ag