Köln | Das Amtsgericht Köln hat heute einen 25-jährigen Hooligan zu drei Jahren Haft verurteilt, der bei den Hogesa-Krawallen am 26. Oktober 2014 zwei Straftaten begangen hat. Bei einer der Taten hat der junge Mann eine Polizistin attackiert und nur knapp verfehlt.

Dem Hooligan wurden zwei Taten vorgeworfen, bei denen es zu versuchter gefährlicher Körperverletzung gekommen sei, so die Anklage. Das Gericht legte beide Taten zu einer zusammen und legte eine Strafe von drei Jahren ohne Bewährung fest. Das Strafmaß liegt damit im unteren Bereich, der mögliche Strafrahmen bewegt sich im Bereich zwischen sechs Monaten und 10 Jahren.
Bei den Krawallen waren insgesamt 49 Polizeibeamte verletzt worden. 5.000 Hooligans waren durch die Kölner Innenstadt gezogen, bedrohten Polizeibeamte und Journalisten und randalierten am Ende vor allem auf dem Breslauer Platz. Bilder eines umgestürzten Polizeibully gingen durch die Republik. Es gab über 300 Strafanzeigen, davon konnten 193 Täter nicht ermittelt werden. In 141 Fällen wurde die Kölner Staatsanwaltschaft aktiv. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor: Andi Goral
Foto: Bei den Hogesa-Krawallen nutzten die Hooligans auch Fahrräder als Wurfmaterial