"Jetzt nach den Kommunalwahlen erneut die Abschaffung der Stichwahlen in Frage zustellen und die Wahlergebnisse als „absurd“ zu bezeichnen, liegt völlig neben der Sache“, sagte Innenminister Wolf in Düsseldorf und begründete dies damit, dass 75 % der Oberbürgermeister mit über 50% Prozent gewählt wurden.

Auch der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 die Abschaffung der Stichwahl eindeutig für verfassungsgemäß erklärt.

[ag]