Köln | Am Montag starten in Köln die Lockerungen der Stufe 3, dann wenn die Inzidenz fünf Werktage unter dem Zielwert von 100 bleibt. Seit 2 Tagen liegt der Inzidenzwert in Köln sogar schon unter 50. Bleibt dies so – ebenfalls 5 aufeinanderfolgende Werktage lang – also bis einschließlich Donnerstag, dann könnten schon Ende der kommenden Woche weitere Öffnungen und Lockerungen in Köln möglich sein, sofern der Krisenstab der Stadt Köln nicht kommunale Einschränkungen beschließt. Ein Überblick.

Seit 28. Mai ist die neue Corona-Schutzverordnung in NRW in Kraft. Wenn die Kölner Inzidenz jetzt in den kommenden Werktagen zwischen 50 bis 35,1 bleibt, aktuell liegt sie bei 42,2, dann wären folgende weitere Öffnungen möglich, denn ab Montag gilt für Köln die Stufe 3, also eine Inzidenz unter 100. Dann tritt die jeweils niedrigere Stufe in Kraft: Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen und drei Tage einen der Zielwerte überschreiten tritt wieder die Verschärfung in Kraft. Menschen aus drei Haushalten könnten sich dann wieder im öffentlichen Raum treffen und bei Getesteten sogar 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten.

Bei außerschulischem Unterreicht ist Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände und festem Sitzplan möglich. Auch 10 Personen können dann wieder gemeinsam musizieren, auch mit Blasinstrumenten oder Gesang. Auch Proben dürfen im nicht professionellen Bereich mit bis zu 20 Personen wieder stattfinden ohne Termin. Allerdings müssen alle getestet sein. In der Kinder- und Jugendarbeit können innen 20 und im Außenbereich 30 Personen zur Gruppenarbeit ohne Maske zusammenkommen. Konzerte innen, Theater, Oper oder Kinos mit bis zu 500 Personen innen sind mit Test und einer Sitzordnung nach Schachbrettmuster dann wieder möglich.

Auch im Sport gibt es dann große Erleichterungen: Kontaktsport darf im Außenbereich wieder mit bis zu 25 Personen stattfinden, allerdings müssen alle getestet sein. Kontaktfreier Sport darf auch im Innenbereich ohne Personenbegrenzung wieder angeboten und durchgeführt werden. Bei allen sportlichen Betätigungen sind allerdings Tests nötig und auch die Kontaktverfolgung muss sichergestellt sein. Im Außenbereich sind 1.000 getestete Zuschauer*innen und im Innenbereich 500 bei Schachbrettmuster-Sitzplan gestattet.

Auch im Freizeitbereich gilt generell, dass diese Dinge möglich sind, wenn die Personen getestet sind. Alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit Personenbegrenzung, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Freizeitparks, Spielbanken zählen hier auch mit den gleichen Regeln dazu. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historische Eisenbahnen oder ähnliche Einrichtungen dürfen für Getestete ein Angebot bereit halten.

Der Einzelhandel kann mehr Personen in seine Läden lassen, dann gilt die Regel 1 Person pro 10 Quadratmeter. Jahr- und Spielzeugmärkte mit Personenbegrenzung dürfen für Getestete öffnen. Private Veranstaltungen, allerdings keine Partys, dürfen wieder außen mit bis zu 100 Getesteten oder 50 im Innenbereich stattfinden.

In der Gastronomie darf die Außengastronomie ohne Test aufgesucht werden. In der Innengastronomie gilt Test- und Platzpflicht. Auch Kantinen dürfen dann wieder öffnen. Hotels und Tourismus darf wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

Neben Tests gelten die Regeln auch für Geimpfte und Genesene, also die 3-G-Regeln.

Autor: red