Karlsruhe | Die Bundesanwaltschaft hat gestern am 8. August einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 31. Juli 2017 gegen den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fares A. B. durch Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vollstrecken lassen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor  Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu sein und Kriegsverbrechen sowie eine gefährliche Körpervereltzung verübt zu haben. Er soll zudem Mitglied der Terrororganisation „Jabhat al-Nusra“ (JaN) sein.

Fares A. B. soll sich im Jahr 2013 der JaN angeschlossen haben und sich im Frühsommer 2014 dem IS angeschlossen haben. Unter anderem soll er als Gefängniswärter für den IS gearbeitet haben und dort mindestens drei Gefangene misshandelt haben. Bei einer Fahrzeugkontrolle soll er zudem gemeinsam mit anderen IS-Mitgliedern den Fahrer eines Pickups misshandelt haben und mit seinem Maschinengewehr mehrfach gegen den Kopf des Mannes geschlagen haben.

Im Sommer 2014 soll er auf einem Dorfplatz in der Provinz Deirezzor mit zwei weiteren Männern des IS  einen Mann, dem zuvor Gotteslästerung vorgeworfen wurde, exekutiert haben. Fares A. B. wird vorgeworfen, dass er und seine beiden Komplizen den Mann erschossen und dann drei Tage öffentlich ausgestellt haben.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft angeordnet hat. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt.

Autor: ag