Köln | Am gestrigen Montag mussten sich zwei Frauen und zwei Männer vor dem Amtsgericht Köln verantworten, die bei der Auflösung einer Gruppe von rund 50 Personen auf dem Vorplatz der U-Bahn-Haltestelle Kalk Post in den frühen Morgenstunden des 27. Juli 2013 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und diese beleidigt und zum Teil geschlagen haben sollen. Am Ende des knapp sechsstündigen Prozessauftaktes wurde das Verfahren gegen zwei der Angeklagte eingestellt, in den Fällen der beiden anderen sollen weitere Zeugen gehört werden, der Prozess wurde auf Mitte Dezember vertagt.

Zu dem Polizeieinsatz war es gekommen, nachdem die Polizei in die Rolshover Straße, in dessen Nähe sich damals noch das Autonome Zentrum befand, gerufen worden war, um eine Privatfeier dort wegen Ruhestörung aufzulösen. Hierauf waren die Gäste der Party zur Kalker Post weitergezogen. Nachdem die Polizei auch dort Platzverweise ausgesprochen hatte, sollen sich laut Aussage mehrerer Beamter mehrere Personen in der Gruppe herauskristallisiert haben, die die Gruppe zum Bleiben aufgefordert hätten. Als eine dieser Personen durch die Polizei abgeführt wurde, soll es zu einer tumultartigen Situation gekommen sein, in deren Folge auch Flaschen auf Beamte geworfen worden sein sollen. Die Polizei begann daraufhin, den Platz unter Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Polizeihunden zu räumen. Infolge dieser Aktion wurden weitere Personen in Gewahrsam genommen.

Eine der beiden Angeklagten, bei denen das Verfahren fortgesetzt wird, ist die Angeklagte V. In ihrem Fall soll ein weiterer wichtiger Belastungszeuge der Polizei gehört werden, der dem Prozessauftakt entschuldigt ferngeblieben war. V. war von mehreren Beamten festgehalten, mit Handschellen gefesselt und in die nahegelegene Polizeidienststelle Kalk gebracht worden.

Widersprüche gibt es in Bezug auf die näheren Umstände, die zur Ingewahrsamnahme von V. führten. So belastet sie ein heute vernommener Zeuge,  der an der Ingewahrsamnahme maßgeblich beteiligt war, schwer. Er will gesehen haben, wie die junge Frau mit Flaschen gezielt auf Polizeibeamte geworfen hat. In dem dazu angehörigen Einsatzprotokoll findet jedoch ein Flaschenwerfen durch V. keine Erwähnung. Auch ein weiterer Zeuge kann sich an ein gezieltes Flaschenwerfen der Angeklagten V. nicht erinnern. Der Beamte, der das Protokoll angelegt hatte, soll in der kommenden Verhandlung gehört werden, ebenso wie der damalige Einsatzleiter.

Polizeibeamte wegen Misshandlung angezeigt

Gleichzeitig erhebt V. schwere Vorwürfe gegenüber fünf Polizeibeamten. Sie wirft zwei Beamtinnen und drei Beamten vor, sie in der Polizeidienststelle in Köln-Kalk misshandelt zu haben.

V. schilderte in einer Stellungnahme zu den Vorfällen in Kalk, dass sie gewaltsam und auf dem Boden liegend von den männlichen Beamten festgehalten und von Polizistinnen gewaltsam ausgezogen worden sei. Im Anschluss seien gegen ihren Willen und in Anwesenheit männlicher Polizeibeamter ihre intimen Körperöffnungen untersucht worden. Trinkwasser und ein Anwaltstelefonat seien ihr über längere Zeit verweigert worden, so V.s Anwalt. Seine Mandantin habe Anzeige gegen die fünf Beamten gestellt und darüber hinaus Antrag auf ein Prüfverfahren vor dem Verwaltungsgericht gestellt, in dem geklärt werden soll, ob die Vorgehensweise der Beamten in dieser Weise zulässig und verhältnismäßig war. An V. waren keine gefährlichen Gegenstände oder Drogen gefunden worden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hatte nur minimale Werte geliefert.

Mehrmals von Hund gebissen

Auch für den Angeklagten N. wird der Prozess weitergeführt. Er wurde, nachdem er ebenfalls mit Flaschen in Richtung der Polizeibeamten geworfen haben soll, von fünf Beamten mit einem Polizeihund verfolgt. Er soll sich seiner Ingewahrsamnahme heftig widersetzt und Beamte geschlagen haben, bevor er von ihnen gestellt und  auf dem Boden liegend durch einen Polizeihund in Schulter und Arm gebissen wurde.  Auch in N.s Fall will der vorsitzende Richter Krebber  weitere Zeugen hören.

Autor: Daniel Deininger | Foto: Hugo Berties/Fotolia
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