Köln | aktualisiert | Die Stadt prüft Alternativstandorte für den Kalkberg als Rettungshubschrauberstation für die Kölner Region. Denn auch CDU und Kölner Grüne haben sich in der Kooperationsvereinbarung, die allerdings noch von der jeweiligen Parteibasis abgesegnet werden muss, für den Betrieb einer Rettungshubschrauberstation im Kölner Raum ausgesprochen. Ob dies der Kalkberg sein wird, soll geprüft werden und die Parteien verlangen von der städtischen Verwaltung die Prüfung von Alternativstandorten. Dies geschehe, so die städtische Verwaltung auf Nachfrage von report-K. Allerdings prüft die Verwaltung nicht, ob für die Alternativstandorte eine luftrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die Bürgerinitiative Kalkberg kritisiert die aktuelle Rodung der Nord- und Westflanke der Deponie und fragt nach deren Rechtmäßigkeit.

In ihrer Kooperationsvereinbarung schreiben CDU und Grüne unter dem Punkt „Rettungshubschrauberstation“: „CDU und GRÜNE halten den Betrieb einer Rettungshubschrauberstation im Kölner Raum für notwendig und werden daher ihre Errichtung weiter betreiben. Aufgrund der Havarie der in Bau befindlichen Station auf dem Kalkberg werden CDU und GRÜNE – auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 – die Fortsetzung des Baus sorgfältig abwägen. Für diese Abwägung ist die Prüfung von Standortalternativen zwingend notwendig.“ Seit heute wird um das Gelände ein Zaun errichtet, weil das aktuell mit der Prüfung der Standsicherheit der ehemaligen Deponie Kalkberg, betraute Ingenieurbüro Grün ein Abrutschen der Böschung nicht mehr ausschließen kann. [report-K berichtete]

Report-K fragte schriftlich vor diesem Hintergrund nach, wie und ob die Verwaltung aktuell Alternativstandorte prüft. Die Stadt antwortete schriftlich.

Report-K: Auf der letzten Bürgerversammlung haben wir sowohl den Direktor der Feuerwehr Feyrer und Stadtdirektor Kahlen so verstanden, dass diese und damit die Verwaltung eine Prüfung von Alternativstandorten ablehnt. Bleibt die Verwaltung vor dem Hintergrund der Kooperationsvereinbarung bei dieser Haltung?

Stadt Köln: Wenn bei den Äußerungen von Herrn Stadtdirektor Kahlen oder Herrn Direktor Feyrer der Eindruck entstanden sein sollte, dass die Verwaltung keine Alternativstandorte prüft, ist dies falsch. Möglicherweise ist dieses Missverständnis wie folgt zu erklären: Herr Kahlen und Herr Feyrer bezogen sich in der Bürgerinformation darauf, dass keine zusätzlichen (also bisher nicht geprüften) Standorte in die Alternativliste aufgenommen würden. Vielmehr würde dem Ratsbeschluss vom 15.12.2015 nachgekommen, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, sieben (namentlich vom Rat benannte und bereits aus vorherigen Bewertungen bekannte) Standorte einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Dieser Prüfauftrag wurde im Anschluss an die Ratssitzung begonnen und dauert derzeit noch an, ist aber fast abgeschlossen. Vor kurzem fanden dazu z.B. zwei Ortstermine am Sportflugplatz Kurtekotten statt. Es ist beabsichtigt, dem Rat der Stadt Köln das Ergebnis dieser Prüfung in der Sitzung am 10.05.2016 mitzuteilen.

Report-K: Werden aktuell von der städtischen Verwaltung Alternativstandorte bereits geprüft?

Stadt Köln: Ja. Die im Ratsbeschluss vom 15.12.2015 genannten sieben Standorte werden einer erneuten Standortüberprüfung, gerade in Bezug auf die möglicherweise geänderten Rahmenbedingungen, unterzogen. Dabei können allerdings nur die Mittel der Verwaltung eingesetzt werden. Eine externe Begutachtung (z.B. für die luftrechtliche Eignung oder die mögliche Lärmbelastung eines Standortes) ist dabei nicht vorgesehen. Weiterhin ist nicht beabsichtigt, dass die Verwaltung einen Antrag auf luftrechtliche Genehmigung stellt, dies wäre Sache des Betreibers oder Eigentümers und erst am Ende einer „Kette“ von Vorprüfungen und Begutachtungen möglich.

Report-K: Hat die städtische Verwaltung weitere Standorte zur luftrechtlichen Überprüfung bei der Bezirksregierung angemeldet, da diese ja für die Erteilung der luftrechtlichen Genehmigung zuständig ist?

Stadt Köln: Nein, die Verwaltung hat keinen weiteren Antrag auf luftrechtliche Genehmigung gestellt. Dies läge in der Zuständigkeit eines Betreibers (oder Grundstückseigentümers) und setzt zudem umfangreiche gutachterliche Vorleistungen voraus.

Prüfung der Alternativstandorte ohne luftrechtliche Genehmigung

Die Bezirksregierung in Düsseldorf ist für eine luftrechtliche Genehmigung des Betriebes einer Rettungshubschrauberstation zuständig. Aktuell gibt es eine luftrechtliche Genehmigung für den Standort Kalkberg und den Köln Bonn Airport. Am Köln Bonn Airport starten die beiden Kölner Rettungshubschrauber aktuell. Dieser Standort soll aber nur noch bis zum 31. Dezember zur Verfügung stehen. In einem Interview mit report-K [Link zum Interview] machte die Bezirksregierung Düsseldorf deutlich, dass einer Prüfung einer luftrechtlichen Genehmigung weiterer Standorte, als dem Kalkberg in Köln nichts entgegenstehe. Inwiefern eine vollumfängliche Prüfung eines Alternativstandortes möglich ist, ohne auch die Option der luftrechtlichen Genehmigung zu prüfen, wird die städtische Verwaltung und der Betreiber – also die Berufsfeuerwehr Köln – dann bei der Vorstellung der Alternativen in der Ratssitzung am 10. Mai darlegen müssen.  


Dieses Foto von den Rodungen am Kalkberg schickte die Bürgerinitiative mit, um die Veränderungen an der Deponie zu dokumentieren.

Bürgerinitiative Kalkberg kritisiert Rodung der Nord- und Westflanke der Deponie

Bei der Bürgerinitiative BI Kalkberg ist man fassungslos, spricht gar von Vandalismus durch die Stadt. Am 15. Dezember des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Köln einen Baustopp für den Kalkberg verhängt. Zu erkennen daran, dass der Rohbau der Rettungshubschrauberstation derzeit mit Folien eingemottet ist. Der Rat hatte, bis auf das Abtragen der aufgeschütteten Kuppe, weil diese Last die Standsicherheit der gesamten Deponie gefährdete, alle weiteren Arbeiten gestoppt: „Für den Weiterbau der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg ist mit sofortiger Wirkung ein Baustopp bis auf Widerruf durch einen Ratsbeschluss zu vollziehen. Die Dringlichkeitsentscheidung 3906/2015/1 zur Stabilisierung der Halde vom 10.12.2015 bleibt davon unberührt. Jede darüber hinausgehende Maßnahme erfordert die Zustimmung des Rates.“ Und dies ist die
Dringlichkeitentscheidung 3906/2015/1: „Wir erkennen die Notwendigkeit und den Bedarf zur Abtragung der Kuppe am Kalkberg an und beschließen die sofortige Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen mit Gesamtkosten von 1,3 Mio Euro.“

Die BI Kalkberg wirft der städtischen Verwaltung nun vor, sich nicht an den Ratsbeschluss zu halten und für die Rodung oder weitere Sicherungsmaßnahmen an der Deponie keinen weiteren Beschluss eingeholt zu haben. Diese Rodung sei auch nicht begründbar mit dem Bau des Zaunes am Deponiefuß, der heute begonnen habe, so die Initiative. Verwundert zeigt man sich auch, da bisher die vorherrschende Meinung in den Gutachten des städtischen Umweltamtes gewesen sei, die Bäume und Sträucher und deren Wurzeln stabilisierten die Hänge und verminderten den Wassereintrag in die Deponie, durch ihre Verdunstung, warum diese dann entfernt wurden.

War die Rodung genehmigt?

Irritiert zeigt sich die Bürgerinitiative auch über die Gefährdungseinstufung eines Abrutschens der Böschungen, die immer wieder differiere. Am 22. Februar sei die Mitteilung an die Ratsausschüsse und die Bezirksvertretung Mülheim gegangen, dass so Zitat keine Gefahr bestehe: „Ein Abrutschen von Teilen der Böschungskrone kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine Gefahr für Menschen schließen die Gutachter jedoch aus“ In der Pressemitteilung vom gestrigen Tag der Stadt Köln werden die Gutachter mit den Worten zitiert: „jederzeit unvorhersehbar Böschungen teilweise auch in größerem Umfang abrutschen, Wege und Straße verschüttet oder gar Personen verletzen können“. Die BI Kalkberg fragt, welche Aussage denn nun stimme. Und man stellt die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rodung: „Wer hat die flächendeckende Abholzung hunderter Bäume an der West- und Nordflanke des Kalkbergs genehmigt? Wenn keine Genehmigung vorlag, ist die Abholzung nicht nur skandalös, sondern auch strafrechtlich relevant.“

Kritisch sieht die BI Kalkberg auch die Prüfung von Alternativstandorten und stellt die Seriosität mit der die städtische Verwaltung und Feuerwehr diese betrieben in Frage. Zudem glaubt man nicht an die Kostenrechnung der Stadt und befürchtet auch noch im laufenden Betrieb ständig neue Kosten auf die Stadt und ihre Bürger zukommen. Und die BI Kalkberg ist nicht davon zu überzeugen, dass eine Deponie aus Kalkschlämmen jemals zur Ruhe komme und damit jemals ein sicherer Baugrund werde. Man erinnert an die Bottroper Skihalle, die auf einer ehemaligen Abraumhalde gebaut wurde. Auch hier kam es zu Setzungen und diese Halle, so die Aktivisten, seiauf festes Gestein gebaut worden und nicht auf Kalkschlamm, der durch Wassereintrag jederzeit wieder kriechfähig wird.

Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Stadtdirektors und der Feuerwehr

Die BI Kalkberg schreibt: „Wir geben den Kampf gegen den Irrsinn der Hubschrauberstation auf dem Kalkberg nicht auf, aber wir müssen auch feststellen: Solange der Stadtdirektor und die Feuerwehr die federführenden Akteure bei diesem Projekt sind, solange ist nicht damit zu rechnen, dass hier jemals vernünftig gehandelt wird.“ Man appelliert an Oberbürgermeisterin Henriette Reker zu handeln und die Entscheidungen zum Kalkberg im OB-Amt anzusiedeln oder das Amt des Stadtdirektors so neu zu ordnen, dass ein sachgerechtes und vernünftiges Handeln in Sachen Kalkberg möglich sei. 

Autor: Andi Goral | Fotos: BI Kalkberg
Foto: Dieses Foto machte die BI Kalkberg, es zeigt die Rodungen am Deponiehang