Die Kläger hatten sich mit ihrer Klage gegen die Errichtung eines Schulungs- und Seminargebäudes auf einem benachbarten Grundstück gewandt, in dem die Fachhochschule für Ökonomie und Management unterrichten will. Sie machten unter anderem geltend, der Bebauungsplan sei unwirksam, weil er die Denkmalwürdigkeit des „Siebengebirges“ nicht hinreichend berücksichtige.

Gericht sieht Beeinträchtigung des Baudenkmals nicht gegeben
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Errichtung des Schulungs- und Seminargebäudes zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Baudenkmals „Siebengebirge“ führe, so das Gericht. Der Rat der Stadt Köln habe bei der Aufstellung des für beide Grundstücke maßgeblichen Bebauungsplans „Rheinauhafen in Köln – Altstadt/Süd“ die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege abgewogen und in nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt. Damit bleibe im konkreten Fall auch für einen denkmalrechtlichen Umgebungsschutz kein Raum mehr. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen.

[dr]