In der vergangenen Woche entdeckten Sprengstoffexperten der Bezirksregierung Köln bei einer Kontrolle ein nicht genehmigtes, gewerbliches Lager mit explosionsgefährlichen Stoffen in Kerpen. Die Stoffe und Gegenstände waren u.a. in Kellerräumen und in einer Garage deponiert. Erschwerend kam hinzu, dass im direkten Umfeld der explosionsgefährlichen Stoffe weitere Gefahrstoffe gelagert wurden, wie z.B. Lackdosen und diverse Druckbehälter.
Zu den gefundenen Artikeln zählten Explosivstoffe (Schwarzpulver), pyrotechnische Bühneneffekte, Feuerwerkskörper der Kategorien 1, 2 und 4 sowie illegale, also nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Nach erstem Überschlag ist von einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von ca. 30 Kilogramm auszugehen. Dies entspricht einem Volumen von rund zwei Kubikmetern. Die genannten Artikel wurden sofort sichergestellt und der Abtransport vorbereitet. Diese Stoffe dürfen nur mit einem dafür zugelassenen Fahrzeug abtransportiert werden, da der Transport dem Gefahrgutrecht unterliegt. Der Fahrer dieses Fahrzeuges muss zudem im Besitz eines Gefahrgutführerscheins sowie eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffrecht sein. Die explosionsgefährlichen Stoffe wurden in einen Sprengstoffbunker gebracht, wo sie während des ausstehenden Ermittlungsverfahrens sicher gelagert werden. Die Kölner Gewerbeaufsichtsbeamten wurden bei dem Einsatz von Feuerwehr, Polizei und vom Ordnungsamt Kerpen unterstützt.
Bei dem beschriebenen Tatbestand handelt es sich um eine Straftat gemäß § 40 Abs.1 und Abs.2 des Sprengstoffgesetz (Verbotener Umgang sowie Lagern ohne Genehmigung). Weitere Verstöße werden noch geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung wird der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
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[mc; Foto: Bezirksregierung Köln]